Kündigungsschutz Betriebsrat - in der Insolvenz?
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Insolvenz. Haben Betriebsräte auch in der Insolvenz einen besonderen Kündigungsschutz und in welchem § ist dieses geregelt?
Beste Grüße Poldi
Community-Antworten (2)
22.10.2006 um 22:36 Uhr
Soweit mir bekannt ist , macht der BR dasLicht aus. Er ist bis zum Abschluss auch des letzten Kündigungsschutzverfahrens im Amt und hat einen Anspruch auf Vergütung. Erkundigt Euch mal bei Eurem RA.Habt Ihr keinen, dann nehmt Euch einen. Narürlich nach entsprechendem Beschluss.
22.10.2006 um 23:14 Uhr
@Alter Betriebsrat Da der selbe Beitrag bereits schon einmal gestellt und beantwortet wurde, sei lediglich gesagt, dass es einen höchstrichtlichen Beschluss gibt, dass ein BR ggf. auch "früher" gehen muss.
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