Erstellt am 22.10.2006 um 20:36 Uhr von Alter Betriebsrat
Soweit mir bekannt ist , macht der BR dasLicht aus. Er ist bis zum Abschluss auch des letzten Kündigungsschutzverfahrens im Amt und hat einen Anspruch auf Vergütung. Erkundigt Euch mal bei Eurem RA.Habt Ihr keinen, dann nehmt Euch einen. Narürlich nach entsprechendem Beschluss.
Erstellt am 22.10.2006 um 21:14 Uhr von Kölner
@Alter Betriebsrat
Da der selbe Beitrag bereits schon einmal gestellt und beantwortet wurde, sei lediglich gesagt, dass es einen höchstrichtlichen Beschluss gibt, dass ein BR ggf. auch "früher" gehen muss.