Nachrücker Minderheitengeschlecht fehlt
Guten Morgen,
ich bin noch recht frisch in der Rolle als BR Mitglied und hatte auch noch keine Schulung irgendeiner Art (kommt leider erst im nächsten Monat). Finde ich persönlich auch suboptimal aber gut. Ich bin gerade in Vertretung in Abwesenheit unserer beiden Vorsitzenden (!) für 2 Wochen freigestellt und verzweifle an der Einladung zur nächsten BR Sitzung.
Kurze Info: Zur Wahl haben sich insgesamt nur 19 Leute aufstellen lassen. 9 sind ins Gremium gewählt (4 davon Frauen wegen Minderheitenquote, §15), die anderen 10 sind Nachrücker (7 männlich, 3 weiblich). Wir haben demnach keine weitere Liste, von der wir mehr Nachrücker nehmen könnten. Unsere nächste Sitzung hat 5 Gremienmitglieder (2 Frauen, 3 Männer) schon fest eingeladen, die anderen 4 sind verhindert. Mein Problem nun: es kann nur eine Dame von den Nachrückern teilnehmen, die anderen sind verhindert. Das würde bedeuten, dass die restlichen Plätze durch Männer aufgefüllt werden. Wir hätten dann das folgendes Verhältnis m/w: 6 Männer, 3 Frauen.
Meine Frage nun: Muss das Minderheitengeschlecht nicht auch anständig in der Sitzung vertreten sein? Wenn nein, dürfen wir die Sitzung dann einberufen, müssen aber nur auf Beschlussfassungen verzichten? Auf welchen § kann ich mich berufen, falls Rückfragen auftauchen? (§25 gibt nichts konkreteres her?)
Community-Antworten (2)
24.10.2018 um 14:48 Uhr
"Muss das Minderheitengeschlecht nicht auch anständig in der Sitzung vertreten sein?"
Eigentlich schon, aber wenn die nachrückenden Frauen nun einmal alle selbst verhindert sind, ist das halt so.
"Auf welchen § kann ich mich berufen, falls Rückfragen auftauchen? (§25 gibt nichts konkreteres her?)"
Auf § 25 BetrVG ... auch wenn der Deiner Meinung nach nicht genug hergibt.
24.10.2018 um 14:57 Uhr
Hallo celestro,
hm ok hatte erwartet, dass es da mehr Verschachtelungen und Vorgaben gibt :) ...danke für die schnelle Antwort. Dann kann die letzte Einladung ja raus!
LG
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