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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie bekomme ich einen Anwalt?

H
Hansen
Okt 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

ich kann diverse Fragen nicht anhand von Gesetzestexten finden und bräuchte Anwaltlichen beistand. Bis jetzt brauchten wir noch keinen Anwalt und nun schon. Wie würde dies mit der Abrechnung funktionieren? Kann ich jederzeit einen Anwalt einschalten?

Bitte um Hilfe.

Danke.

Gruss Hansen

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

22.10.2018 um 18:09 Uhr

Die erste Frage die Ihr Euch stellen müsst ist, ob Ihr den Anwalt als Sachverständigen braucht, oder als Rechtsvertreter. Im ersten fall ist § 80 (3) BetrVG zu beachten.

Braucht Ihr ihn als Rechtsvertreter, dann müsst Ihr einen entsprechenden Beschluss fassen, der diesen Anwalt beauftragt, Euch in der ersten Instand vor dem Arbeitsgericht zu vertreten. Mit diesem Beschluss im Rücken vereinbart Ihr dann einen Termin bei einem Fachanmwalt Eurer Wahl und lasst Euch zuallererst einmal beraten. Vermutlich wird Euch der Anwalt dann bitten, Euren Beschluss nochmals mit einem vo ihm vorgeschlagenen Wortlaut neu zu fassen.

Von da an nimmt Euch der Anwalt ans Händchen.

H
Hansen

22.10.2018 um 18:22 Uhr

Du meinst sozusagen, dass wir erst einmal mit dem Arbeitgeber über diverse Themen sprechen sollten, bevor wir dies zu einem Anwalt geben?

P
Pjöööng

22.10.2018 um 18:25 Uhr

Ich bin zwar erstaunt, dass Du das aus meinen Ausführungen folgerst, aber mit der Aussage hast Du durchaus völlig Recht.

J
Jannipa

22.10.2018 um 18:34 Uhr

Das ist die Grundvoraussetzung. Und dann ist die Vorgehensweise intern im BR zu klären. Für eine Sachverständigenbeauftragung muss zunächst die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gesichert sein. Viele Arbeitgeber bestreiten die Erforderlichkeit und dann müsstet ihr euch die Kostenübernahme vor Gericht erstreiten. Anders ist es, wenn ihr bereits einen Verstoß des Arbeitgebers vor Gericht rügen wollt. Dann ist natürlich nicht vorher die Kostenübernahme beim Arbeitgeber anzufragen.

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