Schwerbehindertenvertreterwahl - leitender Angestellter wahlberechtigt obwohl nicht wählbar?
Hallo Kollegen/innen,
wenn ein leitender Angestellter selbst als Schwerbehinderter anerkannt ist, kann er dann trotzdem wahlberechtigt sein, obwohl er nicht wählbar ist?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß, Anni
Community-Antworten (1)
17.10.2006 um 17:10 Uhr
Mal so schnell geantwortet:
§ 94 Abs. 2 SGB IX lautet: Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen. (auch wenn viele Leitenden oft einen unmenschlichen Führungsstil haben ....)
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