Erstellt am 17.10.2006 um 08:06 Uhr von Werner
HAllo Tony,
eigentlich braucht es keine Anhörung nach §102 bei leitenden Angestellten.
Da greift doch der 105er.
Die Befürwortung eines Kündigungsantrags hat immer einen schlechten Beigeschmack.
Anstelle einer Zustimmung würde ich lieber die Frist verstreichen lassen.
Erstellt am 17.10.2006 um 08:08 Uhr von DocPille
Wenn es ein echter leitender ist,habt ihr als BR damit nichts am Hut.
Erstellt am 17.10.2006 um 08:40 Uhr von viktor
Meine Meinung:
Bei der K in der Probezeit ist das vertane Liebesmüh - aber grundsätzlich würde ich bei einer Anhörung nach § 102 BetrVG auch als BR so reagieren, als wäre der angebliche Leitende tatsächlich kein Leitender. Wenn schon die Pers. Abt die Zweifel hat und daher eine Anhörung einleitet ist auch die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Gericht zu dem Schluss kommen könnte und da ist es denn gut, wenn ein eventueller Widerspruch des BR auch vorliegt.
Erstellt am 17.10.2006 um 09:16 Uhr von Heini
Hier handelt es sich wohl eher um einen leidenden Angestellten.
Der AG will sicherlich für eine eventuelle Kündigungsschutzklage vorbeugen.
Würde bei einer Klage das Arbeitsgericht feststellen das der Betroffene kein leitender Angestellter im Sinne des Gesetzes ist, wäre ohne Anhörung des BR auch in der Probezeit, die Kündigung unwirksam.
Als BR würde ich die Anhörungsfrist verstreichen lassen.
Erstellt am 17.10.2006 um 09:59 Uhr von Rollie
Der BR sieht sich in der Lage, den Mitarbeiter beurteilen zu können, um zu dem Schluß zu kommen, die Kündigung zu befürworten ?
Erstellt am 17.10.2006 um 10:36 Uhr von Kölner
@viktor
Bist ja auch mal wieder da...