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Kündigung eines leitenden Angestellten - Zustimmung des BR?

T
Tony
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, uns liegt eine Kündigung (Anhörung gemäß § 102 BetrVG) vor. Der MA ist leitender Angestellter und befindet sich noch in der Probezeit. Was muß ich beachten, und wie soll ich mich verhalten. Von seiten des BR würden wir die Kündigung befürworten, da der MA die Anforderungen nicht erfüllt die an Ihn gestellt wurden.

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Community-Antworten (6)

W
Werner

17.10.2006 um 08:06 Uhr

HAllo Tony, eigentlich braucht es keine Anhörung nach §102 bei leitenden Angestellten. Da greift doch der 105er. Die Befürwortung eines Kündigungsantrags hat immer einen schlechten Beigeschmack. Anstelle einer Zustimmung würde ich lieber die Frist verstreichen lassen.

D
DocPille

17.10.2006 um 08:08 Uhr

Wenn es ein echter leitender ist,habt ihr als BR damit nichts am Hut.

V
viktor

17.10.2006 um 08:40 Uhr

Meine Meinung: Bei der K in der Probezeit ist das vertane Liebesmüh - aber grundsätzlich würde ich bei einer Anhörung nach § 102 BetrVG auch als BR so reagieren, als wäre der angebliche Leitende tatsächlich kein Leitender. Wenn schon die Pers. Abt die Zweifel hat und daher eine Anhörung einleitet ist auch die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Gericht zu dem Schluss kommen könnte und da ist es denn gut, wenn ein eventueller Widerspruch des BR auch vorliegt.

H
Heini

17.10.2006 um 09:16 Uhr

Hier handelt es sich wohl eher um einen leidenden Angestellten.

Der AG will sicherlich für eine eventuelle Kündigungsschutzklage vorbeugen. Würde bei einer Klage das Arbeitsgericht feststellen das der Betroffene kein leitender Angestellter im Sinne des Gesetzes ist, wäre ohne Anhörung des BR auch in der Probezeit, die Kündigung unwirksam. Als BR würde ich die Anhörungsfrist verstreichen lassen.

R
Rollie

17.10.2006 um 09:59 Uhr

Der BR sieht sich in der Lage, den Mitarbeiter beurteilen zu können, um zu dem Schluß zu kommen, die Kündigung zu befürworten ?

K
Kölner

17.10.2006 um 10:36 Uhr

@viktor Bist ja auch mal wieder da...

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