Erstellt am 20.10.2018 um 11:20 Uhr von samira
Das NORDSEE- Modell? Die wollen auf diese Weise den BR schwächen, weil viele betroffene BR-Mitglieder sind. Nehmt doch mal Kontakt mit dem BR dort auf.
Ansonsten steht ja im § 5 BetrVG wer leitender Angestellter ist.
Erstellt am 20.10.2018 um 12:07 Uhr von Köpenicker
Denn hab ich mir durchgelesen, im Kommentar steht er muss neue stellen oder abbauen können. Das können sie nicht.
Erstellt am 20.10.2018 um 12:30 Uhr von Giftzwerg
§5 BetrVG
3) ......Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder.......
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Demnach sind leitende Angestellte nur solche, die zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt sind.
Wenn Euer AG weiterhin darauf beharrt, könnt Ihr vor dem Arbeitsgericht im Rahmen eines sogenannten Feststellungsverfahrens klären lassen, wer LA ist und wer nicht
Erstellt am 20.10.2018 um 12:49 Uhr von Pickel
Die Angabe einer absoluten Zahl ist völlig unnütz wenn sie nicht im Verhältnis der übrigen MA genannt wird. Einzig sinnvolle Antwort daher: kommt drauf an.
Erstellt am 20.10.2018 um 13:11 Uhr von Köpenicker
Vielleicht sowas ähnliches, wir sind ein großer Filialbetrieb. Die Filialleitungen sind nicht betroffen nur die 23 bereichleiter.
Mein Verdacht ist, die Filialebereiche später in Franchise überführt werden sollen.
Erstellt am 20.10.2018 um 13:13 Uhr von Köpenicker
Jeder dieser leitenden Angestellten, hätte dann 15-20 Filialen mit ca 70-110 Mitarbeiter zu leiten.