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Wann ist ein leitender Angestellter, wirklich einer

K
Köpenicker
Okt 2018 bearbeitet

Hallo Aufgrund einer Betriebsänderung sollen alle Bereichsleiter insgesamt 23, auf einmal leitende Angestellte werden. Ihr Aufgabenbereich bleibt der gleiche bis eben auf die Einstellungen und Entlassungen die sie selbst durchführen können. Ich frage mich ob sie aber wirklich welche wären. Denn wie viele eingestellt werden bzw. wie viele Stunden er für Einstellungen zu Verfügung hat entscheidet immer noch eine Ebene darüber.

Beispiel: eine Filiale macht zu wenig Umsatz und es sollen 30 Stunden Arbeitszeit gekürzt werden. Das die Stunden gekürzt werden sollen entscheidet nicht er, sondern die Ebene drüber. Er kann nur entweder eine 30 Stunden Kraft entlassen oder versetzten, andere Möglichkeit wäre 3 Mitarbeiter gehen um 10 Stunden runter. Auch wenn er Mitarbeiter bräuchte, kann er nicht einfach einstellen die Ebene über ihn sagt es geht oder geht nicht.

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Community-Antworten (6)

S
samira

20.10.2018 um 13:20 Uhr

Das NORDSEE- Modell? Die wollen auf diese Weise den BR schwächen, weil viele betroffene BR-Mitglieder sind. Nehmt doch mal Kontakt mit dem BR dort auf.

Ansonsten steht ja im § 5 BetrVG wer leitender Angestellter ist.

K
Köpenicker

20.10.2018 um 14:07 Uhr

Denn hab ich mir durchgelesen, im Kommentar steht er muss neue stellen oder abbauen können. Das können sie nicht.

G
Giftzwerg

20.10.2018 um 14:30 Uhr

§5 BetrVG

  1. ......Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
  1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder.......

Demnach sind leitende Angestellte nur solche, die zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt sind. Wenn Euer AG weiterhin darauf beharrt, könnt Ihr vor dem Arbeitsgericht im Rahmen eines sogenannten Feststellungsverfahrens klären lassen, wer LA ist und wer nicht

P
Pickel

20.10.2018 um 14:49 Uhr

Die Angabe einer absoluten Zahl ist völlig unnütz wenn sie nicht im Verhältnis der übrigen MA genannt wird. Einzig sinnvolle Antwort daher: kommt drauf an.

K
Köpenicker

20.10.2018 um 15:11 Uhr

Vielleicht sowas ähnliches, wir sind ein großer Filialbetrieb. Die Filialleitungen sind nicht betroffen nur die 23 bereichleiter. Mein Verdacht ist, die Filialebereiche später in Franchise überführt werden sollen.

K
Köpenicker

20.10.2018 um 15:13 Uhr

Jeder dieser leitenden Angestellten, hätte dann 15-20 Filialen mit ca 70-110 Mitarbeiter zu leiten.

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