Erstellt am 15.10.2006 um 20:42 Uhr von paula
kündigungsschutz hast du schon aber der AG ist nicht verpflichtet deinen vertrag zu verlängern. der befristete vertrag läuft einfach zum vereinbarten ende aus. merke: das auslaufen einer befristung ist rechtstechnisch gesehen keine kündigung und daher greift beim auslaufen auch nicht der besondere kündigungsschutz für BRM
Erstellt am 15.10.2006 um 20:47 Uhr von Fienchen
Hm, dachte ich mir fast . . .
Demnach fällt für mich eine Kandidatur flach. Denn im Anschluss an meinen Vertrag brauche ich wohl im Falle eines BR-Vorstandes wohl kaum mit einer Verlängerung zu rechnen - schade.
Ich danke dir trotzdem!
Erstellt am 15.10.2006 um 22:19 Uhr von Fayence
Fienchen,
wenn Du nur kandidieren wolltest, um Dir eine Stelle für die nächsten Jahre zu sichern, ist Dein Verzicht auf eine Kandidatur im Sinne Deiner KollegInnen wohl auch besser!
Erstellt am 15.10.2006 um 22:28 Uhr von Mona-Lisa
Fienchen,
der Antwort von Fayence setz ich noch einen drauf!
Angenommen, die Antwort von paula wäre nach deinem Geschmack gewesen.
Nachdem du womöglich gewählt worden wärst, was hättest du dann als BR gemacht?
Die Hände in den Schoss gelegt, gegrinst und gedacht, mir kann jetzt die nächsten Jahre nicht`s mehr passieren........
Sei so nett und bleib bei deinem Job.
Überlass die BR-Arbeit den Kollegen, die darüber anders denken.....
Erstellt am 15.10.2006 um 23:21 Uhr von Heini
Mona-Lisa,
über solche geistigen Ergüsse kann man nur noch den Kopf schütteln.
Erstellt am 16.10.2006 um 06:50 Uhr von Luette
@Fayence / @Mona-Lisa
ich weiss ja nicht in welcher Region und bei welchen AG ihr arbeitet. Aber es gibt auch Regionen in D wo man so schnell keine neue Arbeit findet. Und mein AG ist über den BR auch nicht gut zusprechen. Ich verstehe die Frage schon und glaube eine Unterstellung seinlassen zu dürfen.
LG Luette
Erstellt am 16.10.2006 um 09:08 Uhr von mücke
halte die Antworten von Fayence und speziell Mona-Lisa für ziemlich arrogante Unterstellungen, die gerade Neueinsteigern den Spass am Engagement ganz schön vermiesen können.
Erstellt am 16.10.2006 um 10:10 Uhr von Kölner
@mücke
Das wäre ja sehr einfach, Dir den "Spass am Engagement" zu vermiesen.
Aber gehen wir mal davon aus, dass Fienchen die ernsthafteste und aufrichtigste aller Fragen gestellt hat.
Wie sähe dann eine Dir/Luette und Fienchen genehmere Antwort aus?
Erstellt am 16.10.2006 um 12:54 Uhr von wastl
Die Antwort war sachlich und rechtlich schon in Ordnung. Was allerdings ein faden Beigeschmack liefert, ist die Unterstellung, dass Fienchen die BR-Tätigkeit nur aus eigenem Nutznießen betreiben wolle. Es ist doch wohl durchaus verständlich, dass man sich als nicht unbefirstet eingestellter AN Gedanken darüber macht, ob eine Kandidatur das sichere Ende der befristeten Tätigkeit bedeuten könnte. Bei allem Idealismus, die ein BR haben sollte - die eigenen Interessen sollte man dabei nicht völlig vergessen. Die BR-Tätigkeit sichert mir schließlich nicht mein Stück Butter im Kühlschrank.
Erstellt am 16.10.2006 um 14:01 Uhr von packer
hallo kollegenInnen,
nach längerer abstinenz bin ich auch mal wieder hier...
und was muß ich da lesen von fay und mona?
ich sehe es genau wie wastl. die frage von fienchen ist mehr als berechtigt. wir haben eine logistikzentrumneugründung eines der großen logistikdienstleisters der republik nebenan, der aus gutem grund nur befristete verträge verteilt. bevor dort ein BR überhaupt erst einmal gegründet werden kann hat der AG schon mal zwei jahre vorlauf ohne mitbestimmung und kann tatsachen schaffen.
so sieht es heutzutage leider aus...
gruß,
packer
Erstellt am 04.11.2006 um 17:20 Uhr von Fienchen
Da ich leider für ein paar Tage verhindert war, komme ich erst heute zu einer Antwort.
Ich muss sagen, es ist wirklich sehr bedauerlich, dass man bei einer ehrlichen Frage auf solch oberflächliche Antworten trifft. Hintergrund meiner Fragestellung war folgende: da mein Lebensgefährte sich noch die nächsten 18 MOnate im Studium befindet, bin ich der alleinige Verdiener im Haus. Wenn ich mit einer eventuellen BR-Kandidatur meine Verlängerung des Vertrages verhindere, sehe ich alt aus. Ich hätte nicht im eigenen Interesse kandidiert, was wohl auch die Offenheit zu meinen persönlichen Hintergründen darlegt. Meine Kollegen liegen mir sehr am Herz und gerade weil freiwillige Kandidaten schwer zu finden sind, hätte ich mich zu diesem Schritt bereiterklärt.
Traurig, dass man auch hier teilweise bei Gleichgesinnten auf solches Unverständis trifft . . .