Erstellt am 05.11.2009 um 07:07 Uhr von pitsieben
@ pupel,
sein Vertrag läuft aus und das Ersatzmitglied rückt nach.
Erstellt am 05.11.2009 um 08:34 Uhr von Lotte
pupel,
vielleicht bekommt er auch eine Verlängerung/Entfristung? Dann bleibt er im BR.
Erstellt am 05.11.2009 um 08:53 Uhr von rkoch
@pupel
zu Lotte: Nur der Klarheit halber: Ein Rechtsanspruch des befristeten BR auf Verlängerung/Entfristung besteht natürlich NICHT.
Erstellt am 05.11.2009 um 09:09 Uhr von Lotte
rkoch,
genau. Danke für Klärung ;-))
Erstellt am 05.11.2009 um 10:07 Uhr von TorstenXXX
Hallo,
ja er hat für die Zeit seiner Beschäftigung den gleichen Kündigungsschutz wie ein unbefristeter Betriebsrat.
Anspruch auf eine fortführung des Arbeitsverhältnisses besteht wie schon von allen geschrieben nicht.
Erstellt am 05.11.2009 um 12:54 Uhr von DrHouse
Mit befristetem Arbeitsvertrag hätte ich mich nie zur Wahl aufstellen lassen.
Es gibt sicher sehr, sehr wenige AG, die ehemalige Betriebsräte fest einstellen.