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AG ,will keine Gratifikation mehr für den 50. und 60. Geburtstag wegen dem AGG - zu Recht?

B
bluealert
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unser Arbeitgeber will folgende Gratifikationen streichen ,wegen dem AGG:

                                 ***********50 und 60 Geburtstag****************

Silberhochtzeit(kann evtl. beibehalten werden durch Umformolierung?)***

Da das AGG noch ziemlich neu ist ,würden wir auch gerne Meinungen anderer BR-Mitglieder dazu hören!

                                                                           MfG     R.M.
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Community-Antworten (3)

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Fayence

13.10.2006 um 23:12 Uhr

Das AGG als Entschuldigung für Einsparmassnahmen herhalten zu lassen, ist schon sehr kreativ! Euer AG sollte dafür einen Ehrenpreis erhalten.

P.S. Selbst wenn diese Gratifikationen in einer BV verankert sein sollten, steht es dem AG frei, diese aufzukündigen! Oder sollten diese Gratifikationen etwa in einem für Euch geltenden TV festgeschrieben sein?

B
bluealert

13.10.2006 um 23:38 Uhr

Hallo Fayence, unserm AG ,geht es nicht um Einsparmassnahmen,sondern wegen dem AGG ,weil er Angst hat, das er verklagt wird ,durch einen Mitarbeiter der sich ungerecht behandelt fühlt.

Der Rechtsanwalt von unserem AG, hat gesagt ,das die Gratifikation für den 50 und 60 Geburtstag wegfallen muss ,wegen der Angriffsfläche des AGG(Alter)!!

MfG R.M.

B
bluealert

18.10.2006 um 21:50 Uhr

Eigener 50. oder 60 Geburtstag je 300 EUR Netto.

MfG R.M.

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