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Frage zu § 119 betrVg

K
Köpenicker
Okt 2018 bearbeitet

Wer hat Erfahrung schon damit gemacht. Zum Hintergrund ein Bereichsleiter hat Ersatz und gremiunsmitglieder daran gehindert, an einer außerordentlichen Sitzung teilzunehmen. Der Bereichsleiter war zu dem Zeitpunkt selber noch Br-Mitglied, ist jetzt zurückgetreten.

Meine Befürchtung ist man erstattet Anzeige und im Prinzip passiert so gut wie nichts. Was den Bereichsleiter in seinem Ego noch bestärken würde so weiterzumachen.

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Community-Antworten (7)

C
celestro

18.10.2018 um 14:47 Uhr

habe zwar keine Erfahrung gemacht, aber ich bezweifel, daß "hier dann so gut wie nichts passieren wird".

Allerdings sind Deine Angaben auch sehr sehr vage ....

U
Uller

18.10.2018 um 14:59 Uhr

Es wird nicht nur so gut wie nichts passieren, es wird gar nichts passieren, weil deutsche Staatsanwälte aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht blind sind. Darum gibt es zum §119 BetrVG auch kaum Urteile was wiederum zur Folge hat, dass einige Arbeitgeber wilde Sau spielen und über den 119er nur müde lächeln.

K
Köpenicker

18.10.2018 um 15:20 Uhr

Hab ich mir schon so gedacht, da ich kaum Urteile gefunden hab. Celestro Das ex br-Mitglied wollte sich mit der Aktion für eine neue Position beim Chef empfehlen. In der Sitzung ging’s um den Beschluss, eine einstweilige Verfügung zu beantragen um erstmal eine Betriebsänderung zu stoppen.

C
Catweazle

18.10.2018 um 15:43 Uhr

Wie hat er sie denn daran gehindert? Festgehalten oder eingesperrt? Eigentlich meldet man sich ab und geht zur Sitzung.

S
Schlawutzel

18.10.2018 um 16:27 Uhr

Wenn ein Gremiumsmitglied daran gehindert wird an der Sitzung Teil zu nehmen sollte das Gremium die Angelegenheit angehen und diesen Vorgesetzten (mir egal, ob selber BR oder ExBr oder gar nicht BR) darüber aufklären, dass dies den Tatbestand Behinderung der Betriebsratsarbeit erfüllt, welche Strafen es dafür geben kann, dass er das zu unterlassen hat und das Gremium im Wiederholungsfall rechtliche Schritte einleiten wird. Kommt auch ganz gut, wenn dies in Form eines anwaltlichen Schreibens erfolgt. Dann würde ich die Ersatzmitglieder auch darin schulen, wie ihre Rechte und Pflichten sind, was erforderliche Betriebsratsarbeit ist, wie man sich ordnungsgemäß ab und anmeldet ...

K
Köpenicker

18.10.2018 um 16:40 Uhr

Das weiß ich und ich hätte es so gemacht. Es wurde gedroht das sie die entgangenen einnahmen ersetzen müssen. Mir wärs egal gewesen, hätte gesagt hol Ersatz oder ich mach für den Zeitraum laden dicht.

S
samira

18.10.2018 um 16:49 Uhr

§ 119 - die Mühlen der Verwaltung arbeiten langsam....... als Mittel einer schnellen Reaktion eher untauglich.

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