Es ist eine Betriebszusammenlegung geplant. Eine Betriebstätte (650 MA)
zu einer Betriebsstätte (350 MA) 100 MA noch 2007 und 550 MA zwischen 2009 und 2011. Wann muss welcher BR Neuwahl einleiten ?
Wann beginnt das Restmandat des BR des gröeren BR´s?
Ist das der Zeitpunkt wenn der letzte MA des größeren Betriebes verlegert wurde?