Betriebszusammenlegung - Restmandat BR?
Es ist eine Betriebszusammenlegung geplant. Eine Betriebstätte (650 MA) zu einer Betriebsstätte (350 MA) 100 MA noch 2007 und 550 MA zwischen 2009 und 2011. Wann muss welcher BR Neuwahl einleiten ? Wann beginnt das Restmandat des BR des gröeren BR´s? Ist das der Zeitpunkt wenn der letzte MA des größeren Betriebes verlegert wurde?
Community-Antworten (1)
14.10.2006 um 17:50 Uhr
Buffel,
Das Gesetz regelt den Fristbeginn für das längstens 6 Monate dauernde Übergangsmandat nicht. Es knüpft an die Änderung bestehender betrieblicher Strukturen an.
Bei Euch scheint es mir aber eher so zu sein, dass eine Eingliederung vorgenommen wird? Dann gibt es kein Übergangsmandat. Der bisherige BR im aufnehmenden Betrieb vertritt die Interessen der AN wie bisher. Neuwahlen werden aber durch die wesentliche Änderung der Stärke der Belegschaft notwendig.
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