Zusammenlegung - Restmandat
Liebe BR-Kollegen, ich habe folgende Frage: unser Betrieb wurde in einen größeren Betrieb eingegliedert - damit haben wir erst einmal unseren eigenständigen Betriebsrat "an den Nagel" gehängt. (zum 01.08) Nun war aber in einem konkreten Fall einer Ausschreibung, welche bereits zum Zeitpunkt vor dem 01.08 stattfand Fragen vom neuen zuständigen BR an uns gerichtet worden, die wir auch beantwortet haben. Nun will der Arbeitgeber uns / mich persönlich zur Rede stellen, da der Arbeitgeber der Meinung ist, wir hätten hier keinerlei Auskunftsrecht zur Sache. Da aber die Information im Sinne des nun zuständigen Betriebsrates und im Sinne des Bewerbers auf die Stelle ist und die Stellenausschreibung zu unserer Amtszeit stattgefunden hat: Kann ich hier auf ein Restmandat hinweisen, welches wir wahrnehmen bis der Vorgang abgeschlossen ist? Danke! Gruß aus München
Community-Antworten (1)
13.09.2007 um 13:38 Uhr
Lieber joe 45, ich befürchte das das Restmandat sich nur auf die in § 111 Betr.VG aufgezählten Punkte beschränkt. Die korekte Antwort wer kennt sie ? Gruss aus Austria
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