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Einführung eines neuen Formulars zur Urlaubsmeldung/Urlaubsplanung - Mitbestimmung?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bisher hatten wir einen Urlaubsantrag, in dem der Zeitraum mit Datum angegeben wurde und dann manuell vom MA gerechnet wurde wieviel Tage Urlaub schon genommen wurde und wieviele noch übrig waren. Jetzt ist ein neues Formular aufgetaucht mit einem Eindruck in Kalenderform, so ähnlich wie ein Lottozettel, auf dem die Tage zusätzlich angekreuzt werden sollen/müssen. Sonntage und Bundeseinheitliche Feiertage sind markiert.

Mitbestimmung? Auf welcher Basis und welcher Kommentierung? Bin hier recht unsicher....

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Community-Antworten (11)

P
pit47

13.10.2006 um 09:51 Uhr

Hallo betriebsratten, Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, Kommentierung bei Däubler ab Rn 50 dazu.

RI
Ramses II

13.10.2006 um 10:50 Uhr

Also... auch wenn pit47 in der doch recht unübersichtlichen Rn 50 meint ohne wenn und aber die Mitbestimmung in diesem Falle herausgefunden zu haben, überwiegen bei mir doch die Zweifel.

Der Inhalt des Formulars ist gleich geblieben, nur die Optik etwas geändert? Hier kann man sich als BR sehr schnell lächerlich machen wenn man dann gleich nach der Mitbestimmung ruft.

Das ist übrigens ein Fall wo man als BR auch gegenüber dem AG punkten kann und diesem beweisen kann, dass einem die vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig ist.

K
Kölner

13.10.2006 um 10:55 Uhr

Ich sehe die Mitbestimmung nicht!

B
betriebsratten

13.10.2006 um 11:29 Uhr

@all, der Inhalt hat sich durchausgeändert, hinzugekommen sind die Ankreuzfelder in denen in den Zeilen die Monate und in den Spalten die Tage angegeben sind. Ferner ist das Formular aus diesem Grund nur noch für jeweils ein Jahr zu gebrauchen, eben aus diesem Grund.

Bin aber wirklich ratlos.....

P
pit47

13.10.2006 um 12:04 Uhr

Hallo @all, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wäre eine Info des AG an den BR bevor der geänderte Urlaubsschein ausgegeben wird. Mein Hinweis auf den Kommentar beschränkt sich nicht nur auf die Rn 50 sondern auch auf die folgenden Ausführungen bis Rn 52. Hier sehe ich eine Mitbestimmung bei der Gestaltung von Formularen jeglicher Art, die von AN auszufüllen sind. Das Recht der Mitbestimmung sollte ein BR nicht aufgeben, um dem AG zu gefallen. Wehret den Anfängen.

K
Kölner

13.10.2006 um 12:33 Uhr

@pit47 Selbst bei intensivster Lektüre der von Dir zitieren RNs sehe ich in deisem Fall das MBR nicht...

P
pit47

13.10.2006 um 13:25 Uhr

Hallo Kölner, es ist richtig, dass die Urlaubsscheine in diesen Rn`s nicht erwähnt sind, aber solch eine Aufzählung ist nie vollständig. Ich würde mich auf den ersten Satz von Rn 51 beziehen: "Der Mitbestimmung unterliegen die Einführung, Ausgestaltung und Nutzung von Betriebsausweisen und Passierscheinen." Ersetze "Betriebsausweise und Passierscheine" mit Urlaubsschein.

P
paula

13.10.2006 um 13:25 Uhr

@pit47 der gute herr däubler muss bei BR ja oft für viel herhalten aber dass nun schon die gestaltung eines formulars der mitbestimmung unterliegen soll.... da gründen wir heute gleich noch einen formularausschuss.... neee also wirklich net!

P
pit47

13.10.2006 um 13:49 Uhr

Hallo paula, nach der ISO 9001 werden die Formulare eines Betriebes durch das QM (Qualitätsmanagement) verwaltet und kontrolliert und bei uns im Betrieb nach Rücksprache mit dem BR freigegeben..

RI
Ramses II

13.10.2006 um 14:56 Uhr

Jawohl! Wehret den Anfängen!

"Hohes Gericht, der Arbeitgeber hat in dem Formular 'Meldung besonderer Vorkomnise' den offensichtlichen Rechstchreibfehler in der Überschrift eigenmächtig unter Mißachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates korrigiert. Wir bitten deshalb ein Zwangsgeld gegen den Arbeitgeber zu verhängen."

Sorry, da muss man doch mal die Kirche im Dorf lassen!

"'Der Mitbestimmung unterliegen die Einführung, Ausgestaltung und Nutzung von Betriebsausweisen und Passierscheinen.' Ersetze 'Betriebsausweise und Passierscheine' mit Urlaubsschein."

Klaro! Ersetze auch noch "Betriebsausweise und Passierscheine" mit "Heiligenscheine", "Anscheine" und "Lichtscheine", sowie "Scheine im Weltall!"

Geht's noch?

Hier geht es um das Formular zur Beantragung des Urlaubs!!! Und bei dem hat sich, ich bleibe dabei(!!!) inhaltlich gar nichts geändert. Auch bisher war schon anzugeben an welchen Tagen man Urlaub haben will. Man macht keine zusätzlichen Angaben! Lediglich die Art der Eingabe ändert sich! Das kann man doch nicht mit Werksausweisen oder Passierscheinen vergleichen! (Und selbst da würde ich ein MBR nicht sehen wenn der Arbeitgeber das Gültigkeitsdatum statt links unten in Zukunft recht unten angibt!)

Um es hier mal ganz platt und provokativ zu sagen: In diesem Betrieb sind die AN offensichtlich zu einem nicht unerheblichen Teil nicht in der Lage ihren Urlaub in normaler Notation (von Datum bis Datum) anzugeben. Aus diesem Grunde hat der Arbeitgeber noch ein Kalendarium eingefügt, damit auch der hinterletzte AN in der Lage ist, die Tage richtig anzugeben und um Streitigkeiten zu vermeiden (ist ja auch im Sinne der AN...) und dann kommen gelangweilte Betriebsräte und maulen dass sie über die Lage der Wochentage im Kalendarium mitbestimmen wollen.

Gebt mir bitte Bescheid wann und vor welchem Gericht das Beschlussverfahren hierzu stattfindet!

H
Harry

15.10.2006 um 00:38 Uhr

Man hat das Gefühl, dass der BR immer die Möglichkeit sucht, überall mitzureden. Es wird für einige MA das Ausfüllen eines Urlaubsscheines erleichtert und der BR überlegt, ob er den neuen Zetteln zustimmen soll. Wenn bei jedem neuen Formular der BR gefragt werden muß und dieser dann erst wieder bei einer Sitzung die Zulassung beschließt, hat man einen enormen Zeitverlust bei der Verbreitung neuer Formulare, um Arbeiten zu erleichtern. Der BR kann ja bei einer Sitzung noch beschliessen, ob der MA auf den Schein die Felder ankreuzen oder einkreisen soll. Dann hat der BR auch seine sogannte "Mitbestimmung".

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