W.A.F. LogoSeminare

BR soll 450€ Job zustimmen, Bewerberin arbeitet schon 50% bei Mutterfirma

D
Dumpfbacke2018
Okt 2018 bearbeitet

Wir, Betriebsrat einer ausgegliederten Service GmbH, sollen 450€ Job zustimmen für Bewerberin die schon 50% bei unser Mutterfirma arbeitet. Jetzt soll Sie zusätzlich bei uns angestellt werden um die Leitung der Haustechnik zu leiten, da die neuen Hausmeister über Service GmbH angestellt werden. Wir sind alle dagegen und haben unsere Zustimmung verweigert. Mit der Begründung das diese Stelle nicht ausgeschrieben war, weder intern noch extern. Unser Betriebsrat ist noch neu und uns fehlt die Erfahrung. Vorstand setzt uns jetzt unter Druck und sagt zur Ausschreibung hätten wir eine Betriebsvereinbarung abschliessen müssen. Stimmt das? Wer kann uns weiterhelfen?

52903

Community-Antworten (3)

R
rsddbr

17.10.2018 um 13:32 Uhr

Per Gesetz (§93 BetrVG) habt ihr nur die Möglichkeit, eine interne Stellenausschreibung zu fordern. Dies müsst ihr spätestens dann machen, wenn euch der AG darüber informiert, dass er eine Stelle besetzen möchte (Stichwort Personalplanung). Dem Voraus geht ein Beschluss des BR, dass ihr dies machen wollt. Ihr könnt den Beschluss auch allgemein fassen und euren AG darüber informieren, dass ihr immer eine interne Stellenausschreibung fordert.

Wollt ihr eine externe Stellenausschreibung, so könnt ihr mit dem Arbeitgeber über eine freiwillige Betriebsvereinbarung verhandeln.

Letztlich ist jedoch der AG nicht an die internen Bewerber gebunden. Die Entscheidung, wer die Stelle bekommt, trifft der AG. Ihr habt nur Zustimmungsverweigerungsgründen nach §99 BetrVG.

Im vorliegenden Fall würde ich wahrscheinlich die Zustimmung zur Einstellung erteilen.

S
samira

17.10.2018 um 14:43 Uhr

Der BR kann VERLANGEN, heißt es im 93er. Von BV ist da nicht die rede. Hat der BR die Ausschreibung geforderrt, muss drer AG dann immer und allle Stellen ausschreiben. Hat derr BR dies noch nicht gefordert, braucht der AG auch nicht ausschreiben.

Möglicher Weise hättet ihr rechtsgültig die Zustimmung verweigern können, weil gegen gesetzliche (Mini-Job) und tarifliche Bestimmungen verstoßen wird (müsste man prüfen).

Wir sind dagegen reicht eben leider nicht.

X
XYZ68

18.10.2018 um 09:43 Uhr

Ihr könnt eine interne Stellenausschreibung verlangen oder der Einstellung widersprechen, da hier die Gefahr besteht, dass bereits Beschäftigte benachteiligt werden. Vielleicht habt ihr ja eigene Teilzeitkräfte, die die Stunden erhöhen wollen.

Ihre Antwort