Betriebsratssitzung im Betriebsteil
Hallo zusammen,
wir wollen 1 x im Quartal unsere BR Sitzung im 50 Kilometer entfernten Betriebsteil abhalten. Wir haben dieses Jahr einen gemeinsamen BR gewählt und vor Ort sind zwei BRM.
- Dass wir den AG über die Sitzungen informieren müssen ist klar. Aber kann der AG der BR Sitzung im Betriebsteil widersprechen bzw. die Freistellung und Übernahme der Fahrtkosten ablehnen?
- Wir sind ein 9er Gremium. Es müssen sieben BR zum Betriebsteil fahren. Das machen wir natürlich in Fahrgemeinschaften. Weiß jemand ob es da versicherungsrelevante Dinge zu beachten gibt?
Danke für eure Antworten
Community-Antworten (2)
17.10.2018 um 14:46 Uhr
Wenn ihr einen gemeinsamen BR wählt, dann ist es wohl kaum unbillig, wenn ihr euch auch ab und zu einen Eindruck von diesem Betriebsteil macht. Da ist 1 Sitzung im Quartal nicht viel. Versicherungstechnisch ist die gesetzliche Unfallversicherung eh im Boot. Bei der Nutzung des Verkehrsmittels würde ich aber auch mal in eine einschlägige Dienstreiseordnung schauen. Da steht ggf. was darüber drin, welches Verkehrsmittel zu nutzen ist und ob es weitere Versicherungen gibt
17.10.2018 um 14:47 Uhr
Ihr müsst Euch an die im Betrieb geltenden Reiserichtlinien halten.
Der AG könnte schon knurren. Aber erst einmal habt ihr es als "erforderlich" beschlossen. Also ist es so. Man könnte fragen, warum immer der ganze BR dort hin muss und nicht nur eine Sprechstunde ausreicht.
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