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Mehrere Arbeitsverträge mit "Zweckgebundener Befristung" hintereinander

B
BR-mit-Herz
Okt 2018 bearbeitet

Hallo, in unseren Betrieb wird eine Aushilfe ständig wiederkehrend als "Krankheitsvertretung" (verschiedener Mitarbeiter) für jeweils 3-5 Tage (aber spätestens bis zur Wiederkehr des erkrankten Mitarbeiters) eingestellt. Daher kam es innerhalb eines Monats bereits zu 4 befristeten Einstellungen des gleichen Arbeitnehmers. Ist das zulässig?

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Community-Antworten (6)

C
Catweazle

16.10.2018 um 15:34 Uhr

Befristungen mit Sachgrund sind sogar lebenslang möglich.

M
MaJoK

17.10.2018 um 00:53 Uhr

Das ist zeitmässig überhaupt nicht möglich. Es gibt ja auch Kündigungsfristen. Dann handelt es sich kaum um einen befristeten Arbeitsvertrag. Das hört sich nach dem Modell einer Abrufkraft an, was aber einen entsprechenden Arbeitsvertrag voraussetzt, d.h. der AN wird nur nach Bedarf beschäftigt ohne festgelegte Stundenanzahl

@catweazle wo hast den den Quatsch gefunden, es gibt genau definierte Sachgründe und keiner davon gilt lebenslang.

N
nicoline

17.10.2018 um 01:21 Uhr

Das ist zeitmässig überhaupt nicht möglich. Es gibt ja auch Kündigungsfristen. Möchtest du nicht lieber in einem Puddingforum weiterschreiben? Hier bist du jedenfalls, wie so oft, völlig falsch mit deinen Antworten. Schon mal davon gehört, dass befristete Verträge einfach zum vereinbarten Datum auslaufen, ohne dass es einer Kündigung bedarf?

@catweazle wo hast den den Quatsch gefunden, es gibt genau definierte Sachgründe und keiner davon gilt lebenslang. Bitte, geh ins Puddingforum. Sachgrundbefristete Arbeitsverträge können ein Berufsleben lang abgeschlossen werden.

C
celestro

17.10.2018 um 02:41 Uhr

"wo hast den den Quatsch gefunden, es gibt genau definierte Sachgründe und keiner davon gilt lebenslang."

Es geht ja auch nicht um einen Grund, der ein Leben lang hält. Sondern um die Tatsache, daß wenn man vernünftige Gründe benennen könnte, wäre es theoretisch möglich, einen MA 40 Jahre lang immer wieder befristet zu beschäftigen.

P
Pjöööng

17.10.2018 um 02:47 Uhr

Zitat (MaJoK): "es gibt genau definierte Sachgründe"

Mein "lieber" merkbefreiter MaJoK,

vermutlich meinst Du dieses hier:

"TzBfG § 14 Zulässigkeit der Befristung (1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt INSBESONDERE vor, wenn

  1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
    

(...)"

Und jetzt denken wir gemeinsam darüber nach was der Gesetzgeber mit dem Wörtchen "insbesondere" sagen wollte.

Na? Hast Du eine hilfreiche Idee?

T
titapropper

17.10.2018 um 12:44 Uhr

Vielleicht meint MaJoK "lebenslang" sei der Sachgrund. Den gibt's auch- aber dann im Strafrecht....

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