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Kurzfristige Arbeitsplatzverlegung wg. Vertretung - hat der AN eine Möglichkeit dies abzulehnen?

S
Susanne
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen! Ich bräuchte mal schnell eine Antwort! Krankheitsbedingt hat der AG eine AN gebeten ab sofort für einen befristeten Zeitraum in einer anderen Niederlassung zu arbeiten (Entfernung ca. 5 km). Die Tätigkeit ist die gleiche. Hat der AN eine Möglichkeit dies abzulehnen??

Vielen Dank Eure Susanne

3.35108

Community-Antworten (8)

V
Victoria

11.10.2006 um 11:44 Uhr

Nein, der AG hat ein Direktions- und Weisungsrecht. Außerdem würde ich mal im Einstellungsvertrag nachlesen, ob nicht etwas ähnliches geregelt ist.

N
nidis

11.10.2006 um 12:17 Uhr

Das sehe ich etwas anderst.

  1. Besteht ein BR, ist dieser gemäß § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Lt. Kommentierung von Kittner greift die Mitbestimmung auch bei der Versetzung in einen anderen Betrieb oder eine andere Filiale des Unternehmens bei gleichbleibender Tätigkeit.

  2. Wenn kein BR besteht kommt es auf den Arbeitsvertrag an. Ist dort ein fester Arbeitsort definiert und keine Versetzungsklausel kann der AG den MA nicht einfach in eine andere Niederlassung versetzen.

K
Kölner

11.10.2006 um 13:16 Uhr

@nidis Was sagst Du zu § 95 Abs. 3 BetrVG?

P
paula

11.10.2006 um 13:34 Uhr

@nidis vielleicht ist ja auch ein betrieb i.S.d. BetrVG???

und der § 95 Abs. 3 BetrVG ist natürlich auch zu beachten

RI
Ramses II

11.10.2006 um 13:36 Uhr

Eine "Bitte" kann man immer ablehnen!

N
nidis

11.10.2006 um 17:11 Uhr

@ Kölner @ Paula Ja und, was sagt der § 95 BetrVG anderes wie ich? Der BR hat bei einer Versetzung nach § 99 BetrVG mitzubestimmen. In der Kommentierung des § 99 stehen Fallbeispiele was als Versetzung vor Gericht angesehen wurde. Und da stehen die Bsp. von mir mit drin.

K
Kölner

11.10.2006 um 17:18 Uhr

@nidis Oh das wusste ich nicht. Ich hatte keine Ahnung, dass Du die Beispiele für das BetrVG geliefert hast. :-)

N
nidis

12.10.2006 um 16:03 Uhr

@kölner Tja, so bin ich halt. Was wäre der Kittner nur ohne mich :-)

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