W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie oft kann ein Arbeitsverhältnis befristet werden?

V
Victoria
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin hat im Jahr 2000 eine Vollzeitstelle angetreten und wollte 2004 (während der Elternzeit) eine Teilzeitstelle antreten, die ihr verweigert wurde. Stattdessen hat man ihr einen befr. Dienstvertrag auf 400,00 €-Basis angeboten und den Vollvertrag gekündigt. Seit 2004 wird nun in Folge jedesmal der Vertrag für eine Jahr verlängert (bereits jetzt zum 3. Mal). Ich habe gelesen, dass nach einer zweimaligen Verlängerung eine Festanstellung fällig ist. Bin ich richtig informiert???

3.342013

Community-Antworten (13)

D
DocPille

11.10.2006 um 12:14 Uhr

Hallo,

die Kollegin hat schon ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.Wenn sie 2000 angefangen hat,ein unbefristeten Vertrag,darf der Arbeitgeber mit ihr keine Befristung mehr eingehen.

Siehe dazu TzBfg §14 Abs.2 Satz 2

K
Kölner

11.10.2006 um 12:27 Uhr

@DocPille Du irritierst mich... Die AN hatte eine VB-Stelle, unbefristet. Der AG hat diese gekündigt. Das AV ist genau genommen erloschen. Jetzt arbeitet sie als AN auf 400 Euro Basis und befristet.

Vielleicht gibt es ja dafür einen Sachgrund! Dann geht dieses Befristung doch in Ordnung, oder?

P
paula

11.10.2006 um 13:36 Uhr

selbst ohne kündigung ist mit sachgrund die umwandlung einer unbefristeten stelle in eine befristete möglich. sicher muss man sich dann den sachgrund ganz genau anschauen

D
DocPille

11.10.2006 um 14:22 Uhr

@Kölner

Vielleicht gibt es ja dafür einen Sachgrund! Dann geht dieses Befristung doch in Ordnung, oder? VIELLEICHT,aber das ist in der Frage oben nicht geschrieben worden,also bin ich ausgegangen von Ohne Sachgrund,und dann ist dieses Arbeitsverhältnis unbefristet.

Man könnte so jede Frage solange dehnen bis die Antwort falsch ist.

K
Kölner

11.10.2006 um 14:51 Uhr

@DocPille Eigentlich wollte ich Deine Aussage auch nicht als "falsch" deklarieren! Eher schon als EINE mögliche Antwort.

Und ganz eigentlich könnte sich Victoria dazu noch einmal äussern...

B
Betriebsrat

11.10.2006 um 14:52 Uhr

DIe Befristung scheint mir unzulässig siehe § 14 TzBfG. mfg Betriebsrat

K
Kölner

11.10.2006 um 15:10 Uhr

@Betriebsrat Herrje: Hast Du die anderen Beiträge nicht gelesen?

K
Kölner

11.10.2006 um 16:08 Uhr

@Ramses II Nein bitte, heute kein Wirsing und auch kein Ata!

L
Lotte

11.10.2006 um 16:33 Uhr

Ramses, Kölner,

das Tolle an Euch ist, dass Ihr immer so überaus klare und für jeden verständliche Antworten gebt. ;-))

K
Kölner

11.10.2006 um 17:05 Uhr

"Das ghört so, das ist ja auch eine Sensodyne.... ...Kasse bitte!"

L
Lotte

11.10.2006 um 18:22 Uhr

Moorgääään, ...darf ich Euch dann demnächst Zombie und Werwolf nennen? ;-))

K
Kölner

11.10.2006 um 18:46 Uhr

@Lotte Was googelst Du uns denn hinterher????

L
Lotte

11.10.2006 um 19:16 Uhr

Werwolf, Google braucht auch Kundschaft ;-)

Ihre Antwort