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Probleme bei der Betriebsvereinbarung - was tun wennn der Arbeitgeber sie nicht einhält?

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migfde
Jan 2018 bearbeitet

hallo kollegen, wir haben das problem, das wir drk rettungsdienst im nov.2005 neue bv mit abschaffung der 24 std dienste mit dem arbeitgeber abgeschlossen haben. im april wurde der dienstplan von 10 Tag / 14 Nachtstunden auf 11/13 umgestellt ohne das wir ( leider ) nichts unternommen haben, nun haben sich mitabeiter ( zu recht )im Juni beschwert wegen nicht einhaltung der bv. ende juni haben wir den ag schriftlich aufgefordert , schriftlich zu den vorwürfen stellung zu nehmen und die br schnellstmöglich umzusetzen. bis heute hat er keine schriftliche stellungnahme abgeliefert. haben wir igendwelche fristen verstreichen lassen ( weil wir nicht gleich gehandelt haben und es nun zum usus geworden ist ) oder können wir jetzt eine sofortige umsetzung verlangen. über eure sachkundige meinung würde ich mich freuen. p.s ich weiss dass unser verhalten ziemlich fahrlässig war, aber wir sind noch ein unerfahrener Haufen.

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Community-Antworten (1)

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rolfo2

11.10.2006 um 09:34 Uhr

Bei der Änderung des Dienstplans habt ihr Mitbestimmungsrechte. Der AG hat euch sicherlich nicht gefragt und ihr habt auch keine Zustimmung gegeben. Ihr habt das zwar geduldet, trotzdem hat der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte des BR verletzt bzw. missachtet. Mitbestimmungsrechte gehen grundsätzlich nicht verloren, auch wenn man sie nicht wahrgenommen hat. Ihr könnt eine sofortige Änderung der jetzigen Situation herbeiführen und fordern, der AG hat die Pflicht die Betriebsvereionbarung einzuhalten. Weigert er sich und bleibt bei der jetzigen Regelung müsst ihr Unterlassungsklage beim AG einreichen. Das kann dann ganz schön teuer werden für den AG und er wird sich das für die Zukunft merken. Fasst den Beschluss einen Anwalt einzuschalten, teilt dies dem AG mit falls er nicht einlenkt und lasst den Anwalt die Unterlassungsklage machen. Die Kosten für den Anwalt muss der AG sowieso zahlen.

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