Schwerbehindertenwahl: mind. 3 Stützunterschriften, auch von der Vertrauensperson?
Habe mich als Vertrauensperson auf die Wahlvorschlagsliste für die Schwerbehinderten Wahl eingetragen. Habe jedoch nur von 2 Kollegen Stützunterschrifen erhalten. Brauche laut "SchwbWO §6 Wahlvorschläge" mind. 3 Stützunterschrifen. "Jeder Wahlvorschlag muß ... mind. jedoch von 3 Wahlberechtigen unterzeichnet sein." Da ich selbst Schwerbehindert bin bin ich ja auch Wahlberechtigt.
Ist mein Wahlvorschlag gültig mit meiner Stützunterschrift und den 2 weiteren Stützunterschrifen?
Community-Antworten (4)
10.10.2006 um 15:22 Uhr
Peter, wenn Du wahlberechtigt bist, darfst Du auf jeden Fall unterschreiben
10.10.2006 um 15:23 Uhr
Kurz und bündig, der Wahlvorschlag ist mit deiner eigenen Stützunterschrift natürlich gültig.
10.10.2006 um 15:29 Uhr
Aber nur wenn Peter auch eine Stützunterschrift geleistet hat.
10.10.2006 um 19:29 Uhr
...und wenn es nicht mehr als 69 Schwb gibt.
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