Probezeit - welche ist gültig?
Hallo,
was haltet ihr von folgender Definition in einem Arbeitsvertrag:
Während der ersten sechs Monate gilt für beide Vetragspartner eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsschluß. Danach beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende.
In unserem TV steht:Wird eine Probezeit verlangt,so soll sie 3 Monate nicht überschreiten.
Community-Antworten (7)
09.10.2006 um 17:35 Uhr
Es steht dort "soll" nicht "darf". Es dürfte aber auch zu Klären sein, ob für den Betroffenen die tarifvertragliche Regelung Anwendung findet. Wenn ja, wäre zu prüfen, ob die tarifliche Kündigungsfrist der arbeitsvertraglichen entgegen steht.
09.10.2006 um 23:47 Uhr
Doc Pille, aber es ist doch nicht von einer Probezeit die Rede?
In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zu einem beliebigen Datum. Ein Monat zum Monatsschluss ist gesetzlich in den ersten vier Jahren des Arbeitsverhältnisses legitim.
Siehe BGB § 622
10.10.2006 um 00:35 Uhr
Lotte, und warum sollte arbeitsvertraglich nicht eine beiderseitig längere Kündigungsfrist vereinbart werden können (wenn der TV dieser Regelung nicht entgegen steht)?
10.10.2006 um 01:19 Uhr
Fayence, darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass Doc Pille aus der Formulierung eine Probezeit herausliest, die ich erstmal aus der von ihm zitierten Formulierung nicht erkenne. Mit derm Bezug auf § 622 BGB wollte ich lediglich deutlich machen, dass eine einmonatige Kündigungsfrist völlig normal ist und keinesfalls Beweis für eine Probezeit.
So, jetzt geh' ich aber ins Bett...
10.10.2006 um 10:15 Uhr
@All
Guten Morgen,
sorry war unterwegs.Das merkwürdige an der Sache ist,das es bei uns heisst der MA hat eine Probezeit von 6Monaten,wenn ich aber jetzt diesen Teil des Vertrages richtig lese,ist eigentlich keine Probezeit definiert,richtig??
10.10.2006 um 10:22 Uhr
Guten Morgen DocPille,
das stimmt, wenn dort nicht noch ein Satz auftaucht der besagt, dass die Probezeit sechs Monate beträgt.
10.10.2006 um 10:28 Uhr
Nein es taucht nichts mehr auf.
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