Mitbestimmung per Mail - um damit BR-Sitzungen einzusparen?
Hallo liebes Forum,
ich habe ein Problem und finde nicht den paragrphen der weiter helfen kann. Folgendes:Der neue Betriebsrat möchte bestimmte mitbestimmungen nur noch per Mail zustimmen um dann Sitzungen eizusparen. Laut Schulung habe ich gelernt, dass dies nicht möglich ist, denn man braucht eine Anwesentheitsliste, Protokoll und Mehrheitsbeschluss. Sie wollen jetzt von mir wo dies schroftlich festgehalten ist. Werkann mir helfen. Für jede Antwort bin ich euch DANKBAR: Mit freundlichem Gruß Manuela
Community-Antworten (8)
09.10.2006 um 13:33 Uhr
Liebe Manuela,
lies dir mal die §§ 29, und vor allem 33 und 34 BetrVG durch. Gerade § 34 schreibt vor, wie eine Sitzungsniederschrift mindestens auszusehen hat.
LG Dana
09.10.2006 um 15:23 Uhr
schau doch einmal in den Fitting 23 Aufl. § 33 Rn. 20f. da ist das sehr klar ausgeführt
09.10.2006 um 16:09 Uhr
ein BR ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Weiterhin gehören zur ordnungsgemäßen Beschussfassung die ordnungsgemäß zugestellte Tagesordnung ( mind. 3 Tage vorher), eine Anwesenheitsliste der am Beschluss beteiligten, sowie eine Sitzungsniederschrift, in der der Beschluss festgehalten wird. Also gilt, wie Ramses II es richtig schreibt Beschlüsse auf Sitzungen fassen. Alles andere wär nämlich schlecht ( Ulla Schmidt), aber vor allem ungültig!
09.10.2006 um 19:02 Uhr
@ramsesII
"Dennoch gibt es mehr und mehr Betriebe in denen Betriebsratsbeschlüsse auch im Umlaufverfahren gefasst werden. Bei Beschlüssen wo man dem Antrag der GF zustimmt ist das auch grundsätzlich kein Problem "
aber bitte nicht für betriebsvereinbarungen anwenden. diese sind unwirksam und auf diese unwirksamkeit können sich noch lange zeit viele parteien berufen
09.10.2006 um 22:44 Uhr
Formalien sind dafür da, um beachtet zu werden. Wer bewusst formales Recht bricht, der bricht auch irgendwann materielles Recht. Daher: Lieber die Formalien beachten, mal eine Sitzung mehr machen, aber dafür das gute Gewissen zu haben, sich "rechtmäßig" verhalten zu haben... Vom AG verlangt Ihr doch auch alle, dass er sich an alle Gesetze hält, oder? Außerdem macht man sich nicht angreifbar, denn wenn einer einem vor den "Koffer scheissen will", dann wird er erstmal nach formalien suchen...
10.10.2006 um 00:30 Uhr
Ramses, verstehe aber nicht, warum dann überhaupt ein Beschluss her muss, wenn es sowieso bei diesen Umlaufbeschlüssen um Zustimmung zu GF-Anliegen geht? Könnte man nicht einfach die Frist verstreichen lassen? Oder macht Ihr es so, dass Ihr per Mail oder Telefon erstmal diskutiert, ob es nicht doch sinnvoll ist, eine BR Sitzung einzuberufen, da vielleicht der ein oder andere Beschluss doch nicht so eindeutig ist?
10.10.2006 um 00:43 Uhr
Lotte, ich würde einmal davon ausgehen, dass es im BR von Ramses II keine Beschlüsse gibt, die nicht eindeutig sind! ;-)
03.04.2007 um 15:17 Uhr
Hallo Manuela,
im Fitting (23 Aufl.) ist in der Randnummer 21a zum § 33 BetrVG nachzulesen: "Aus demselben Grunde ist auch eine fernmündliche, schriftliche, telegraphische oder auf sonstigem elektronischen Wege (E-Mail, Internet, Intranet) erfolgte Beschlussfassung unzulässig."
Verwandte Themen
Kosteneinsparung zu Lasten externer Beschäftigter
ÄlterHallo, unser GL hat vom Gesellschafter den Auftrag bekommen x% Kosten einzusparen. Nun gibt es bei uns ein paar Mitarbeiter, die selbständig sind aber im Grunde dieselbe Arbeit machen wie Festan
Konflikt mit BR Arbeit wie sie bei uns stattfindet - was tun?
ÄlterHallo Ich würde sehr gerne ein Problem schildern was ich innerhalb von meinen BR Team habe. Irgendwann wurde mein Vorsitzender zu den ich früher ein freundschaftliches Verhältnis hatte verändert. Ka
Anhörung / Mitbestimmung
ÄlterHallo schwierig, hier eine passende Überschrift zu finden... Ist der BR in der Mitbestimmung bei der "Art / Ausgestaltung" der Anhörung? Also kommen die Vorlagen zur Mitbestimmung per Hauspost, per F
Mißtrauen gegen BRM (oder doch nur Verleumdung...?)
ÄlterHallo, hab ein Thema, welches mir aktuell unter den Nägeln brennt. Kleine Vorgeschichte: 2 Kolleginnen gehen zu 2 Vorgesetzten und beschweren sich dort massiv und umfassend über einen Kollegen.
Auswirkung eines fehlerhaften Aushanges ?
ÄlterWir sind ein 5-Person Betriebsrat. Auf Antrag ein BRM wurde durch Beschluss die Sitzungszahl von 1x im Monat auf 2x im Monat erhöht. Obwohl 2x BRM dagegen waren ist der Beschluss einstimmig angenommen