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Mitbestimmung per Mail - um damit BR-Sitzungen einzusparen?

M
Manuela
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

ich habe ein Problem und finde nicht den paragrphen der weiter helfen kann. Folgendes:Der neue Betriebsrat möchte bestimmte mitbestimmungen nur noch per Mail zustimmen um dann Sitzungen eizusparen. Laut Schulung habe ich gelernt, dass dies nicht möglich ist, denn man braucht eine Anwesentheitsliste, Protokoll und Mehrheitsbeschluss. Sie wollen jetzt von mir wo dies schroftlich festgehalten ist. Werkann mir helfen. Für jede Antwort bin ich euch DANKBAR: Mit freundlichem Gruß Manuela

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Community-Antworten (8)

D
Dana

09.10.2006 um 13:33 Uhr

Liebe Manuela,

lies dir mal die §§ 29, und vor allem 33 und 34 BetrVG durch. Gerade § 34 schreibt vor, wie eine Sitzungsniederschrift mindestens auszusehen hat.

LG Dana

P
paula

09.10.2006 um 15:23 Uhr

schau doch einmal in den Fitting 23 Aufl. § 33 Rn. 20f. da ist das sehr klar ausgeführt

H
Heinz

09.10.2006 um 16:09 Uhr

ein BR ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Weiterhin gehören zur ordnungsgemäßen Beschussfassung die ordnungsgemäß zugestellte Tagesordnung ( mind. 3 Tage vorher), eine Anwesenheitsliste der am Beschluss beteiligten, sowie eine Sitzungsniederschrift, in der der Beschluss festgehalten wird. Also gilt, wie Ramses II es richtig schreibt Beschlüsse auf Sitzungen fassen. Alles andere wär nämlich schlecht ( Ulla Schmidt), aber vor allem ungültig!

P
paula

09.10.2006 um 19:02 Uhr

@ramsesII

"Dennoch gibt es mehr und mehr Betriebe in denen Betriebsratsbeschlüsse auch im Umlaufverfahren gefasst werden. Bei Beschlüssen wo man dem Antrag der GF zustimmt ist das auch grundsätzlich kein Problem "

aber bitte nicht für betriebsvereinbarungen anwenden. diese sind unwirksam und auf diese unwirksamkeit können sich noch lange zeit viele parteien berufen

B
Boernie

09.10.2006 um 22:44 Uhr

Formalien sind dafür da, um beachtet zu werden. Wer bewusst formales Recht bricht, der bricht auch irgendwann materielles Recht. Daher: Lieber die Formalien beachten, mal eine Sitzung mehr machen, aber dafür das gute Gewissen zu haben, sich "rechtmäßig" verhalten zu haben... Vom AG verlangt Ihr doch auch alle, dass er sich an alle Gesetze hält, oder? Außerdem macht man sich nicht angreifbar, denn wenn einer einem vor den "Koffer scheissen will", dann wird er erstmal nach formalien suchen...

L
Lotte

10.10.2006 um 00:30 Uhr

Ramses, verstehe aber nicht, warum dann überhaupt ein Beschluss her muss, wenn es sowieso bei diesen Umlaufbeschlüssen um Zustimmung zu GF-Anliegen geht? Könnte man nicht einfach die Frist verstreichen lassen? Oder macht Ihr es so, dass Ihr per Mail oder Telefon erstmal diskutiert, ob es nicht doch sinnvoll ist, eine BR Sitzung einzuberufen, da vielleicht der ein oder andere Beschluss doch nicht so eindeutig ist?

F
Fayence

10.10.2006 um 00:43 Uhr

Lotte, ich würde einmal davon ausgehen, dass es im BR von Ramses II keine Beschlüsse gibt, die nicht eindeutig sind! ;-)

S
stegrue

03.04.2007 um 15:17 Uhr

Hallo Manuela,

im Fitting (23 Aufl.) ist in der Randnummer 21a zum § 33 BetrVG nachzulesen: "Aus demselben Grunde ist auch eine fernmündliche, schriftliche, telegraphische oder auf sonstigem elektronischen Wege (E-Mail, Internet, Intranet) erfolgte Beschlussfassung unzulässig."

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