Erstellt am 09.10.2006 um 11:33 Uhr von Dana
Liebe Manuela,
lies dir mal die §§ 29, und vor allem 33 und 34 BetrVG durch. Gerade § 34 schreibt vor, wie eine Sitzungsniederschrift mindestens auszusehen hat.
LG Dana
Erstellt am 09.10.2006 um 13:23 Uhr von paula
schau doch einmal in den Fitting 23 Aufl. § 33 Rn. 20f. da ist das sehr klar ausgeführt
Erstellt am 09.10.2006 um 14:09 Uhr von Heinz
ein BR ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Weiterhin gehören zur ordnungsgemäßen Beschussfassung die ordnungsgemäß zugestellte Tagesordnung ( mind. 3 Tage vorher), eine Anwesenheitsliste der am Beschluss beteiligten, sowie eine Sitzungsniederschrift, in der der Beschluss festgehalten wird.
Also gilt, wie Ramses II es richtig schreibt Beschlüsse auf Sitzungen fassen. Alles andere wär nämlich schlecht ( Ulla Schmidt), aber vor allem ungültig!
Erstellt am 09.10.2006 um 17:02 Uhr von paula
@ramsesII
"Dennoch gibt es mehr und mehr Betriebe in denen Betriebsratsbeschlüsse auch im Umlaufverfahren gefasst werden. Bei Beschlüssen wo man dem Antrag der GF zustimmt ist das auch grundsätzlich kein Problem "
aber bitte nicht für betriebsvereinbarungen anwenden. diese sind unwirksam und auf diese unwirksamkeit können sich noch lange zeit viele parteien berufen
Erstellt am 09.10.2006 um 20:44 Uhr von Boernie
Formalien sind dafür da, um beachtet zu werden. Wer bewusst formales Recht bricht, der bricht auch irgendwann materielles Recht. Daher: Lieber die Formalien beachten, mal eine Sitzung mehr machen, aber dafür das gute Gewissen zu haben, sich "rechtmäßig" verhalten zu haben... Vom AG verlangt Ihr doch auch alle, dass er sich an alle Gesetze hält, oder? Außerdem macht man sich nicht angreifbar, denn wenn einer einem vor den "Koffer scheissen will", dann wird er erstmal nach formalien suchen...
Erstellt am 09.10.2006 um 22:30 Uhr von Lotte
Ramses,
verstehe aber nicht, warum dann überhaupt ein Beschluss her muss, wenn es sowieso bei diesen Umlaufbeschlüssen um Zustimmung zu GF-Anliegen geht? Könnte man nicht einfach die Frist verstreichen lassen? Oder macht Ihr es so, dass Ihr per Mail oder Telefon erstmal diskutiert, ob es nicht doch sinnvoll ist, eine BR Sitzung einzuberufen, da vielleicht der ein oder andere Beschluss doch nicht so eindeutig ist?
Erstellt am 09.10.2006 um 22:43 Uhr von Fayence
Lotte,
ich würde einmal davon ausgehen, dass es im BR von Ramses II keine Beschlüsse gibt, die nicht eindeutig sind! ;-)
Erstellt am 03.04.2007 um 13:17 Uhr von stegrue
Hallo Manuela,
im Fitting (23 Aufl.) ist in der Randnummer 21a zum § 33 BetrVG nachzulesen: "Aus demselben Grunde ist auch eine fernmündliche, schriftliche, telegraphische oder auf sonstigem elektronischen Wege (E-Mail, Internet, Intranet) erfolgte Beschlussfassung unzulässig."