Kosteneinsparung zu Lasten externer Beschäftigter
Hallo,
unser GL hat vom Gesellschafter den Auftrag bekommen x% Kosten einzusparen. Nun gibt es bei uns ein paar Mitarbeiter, die selbständig sind aber im Grunde dieselbe Arbeit machen wie Festangestellte. Sie sind teilweise schon mehr als 5Jahre im Unternehmen. Eine Festanstellung der Kollegen kam nie in Frage. Um jetzt Kosten zu sparen hat der GL bei der Hälfte die Verträge ganz gekündigt (in dem Fall wohl Werkverträge) und bei den übrigen festgelegt, dass nur noch Rechnungen bis zu einem Betrag X im Monat gestellt werden dürfen. Das hat eine Halbierung der Arbeitszeit dieser Kollegen zur Folge. Die Konsequenz für die Festangestellten wird deutlich mehr Arbeit sein. (ca 10% der Arbeitszeit fällt dadurch weg, aber die Arbeit wird nicht weniger)
Haben wir da irgendwie ein Mitspracherecht? Uns ist klar, dass es zunächst die externen betreffen würde, wenn Personal abgebaut wird, aber in diesem Fall ist es so, dass wir erstaunlicherweise recht gut dastehen (Viel zu tun und profitabel) trotzdem wird defacto Personal abgebaut. Ob es andere Möglichkeiten gibt Kosten einzusparen ist uns derzeit nicht bekannt, da wir überhaupt nicht in Gespräche eingebunden wurden.
Gruß
meik
Community-Antworten (4)
07.06.2009 um 21:33 Uhr
meika Die Betroffenen sollten feststellen lassen ob sie nicht Scheinselbständige sind. Wird festgestellt, dass sie Scheinselbständige sind, sind sie wie Arbeitnehmer zu behandeln.
07.06.2009 um 23:55 Uhr
Ich vermute mal, dass sie scheinselbständig sind (nur ein Auftraggeber und ähnliches), allerdings sind es keine Deutschen. Die Kollegen dürfen hier in Deutschland derzeit nicht als Angestellte arbeiten. Daher würde Ihnen das vermutlich nichts nützen, sondern im Gegenteil eher schaden.
Gruß Meik
08.06.2009 um 21:04 Uhr
meika Sie dürfen nicht als Angestellte arbeiten, aber ein Gewerbe dürfen sie betreiben???
10.06.2009 um 01:39 Uhr
Hi, derzeit gibt es in der EU noch Einschränkungen bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit. (Polen, Tschechen und andere dürfen bis 2009, Verlängerung bis 2011 nicht ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Arbeitserlaubnis wird in der Regel nicht erteilt)
Für Selbstständige gilt grundsätzlich eine Niederlassungsfreiheit. Daher Gewerbe JA, Angestellt NEIN
Gruß Meik
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