Hallo zusammen,

ich habe wieder einmal eine Frage:

In unserem Betrieb werden die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung durchgeführt. Es wird das vereinfachte Wahlverfahren angewandt.
Eine wahlberechtigte Mitarbeiterin, welche auch selbst kandidieren will, ist am Wahltag verhindert.

Ist im vereinfachten Wahlverfahren auch die Briefwahl bei Abwesenheit am Wahltag vorgesehen?

Falls ja, ist dies dann wie in der SchwBVWO §11 zu handhaben, oder ist dies woanders geregelt?

Danke für eure Mühen

Talisman