Mitbestimmung Einstellung auch bei der Höhe der Entlohnung
Unser Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag und es existiert auch keine Betriebsvereinbarung bzgl. Lohngruppen. Der Betriebsrat hat lt. BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung. Kann er auch bei der Höhe der Entlohnung mitbestimmen?
Community-Antworten (1)
11.10.2018 um 22:23 Uhr
Mitbestimmung bei der Höhe der Entlohnung ist nach BetrVG nur sehr eingeschränkt möglich.
Im Rahmen der Mitbestimmung bei Einstellungen läuft da leider überhaupt nichts. Nicht einmal rechtswidrige Lohnunterschreitungen sind ein Grund, einer Einstellung zu widersprechen; "das MBR des BR bei Einstellungen ist eben kein Instrument einer umfassenden Vertragskontrolle" heißt es im Fitting, § 99 BetrVG Rn 189. Der BR kann da nur (auch im Rahmen des § 80 BetrVG) die Beteiligten auf die Rechtslage (zB tarifwidrige Eingruppierung) aufmerksam machen.
Geringe Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Lohnhöhe hat der BR über § 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG.
Auch § 77 Abs 3 BetrVG regelt den Tarifvorbehalt. Wenn es in einer Firma nie ein Tarifvertrag gegeben hat, sind die Möglichkeiten de BR zu halbwegs wirksamen Vereinbarungen mit dem AG über die Lohnhöhe nicht ganz so einengend. Siehe dazu u.A. Fitting / § 77 Rn 99+100+101+ / § 87 Rn 57+426+439 / § 91 Rn 21
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