Wechsel der Ämter Vorsitzender und Stellvertreter - Wahl durch Ersatzmitglieder zulässig?
Hallo Forum!
Ich bin BR-Vorsitzender und möchte mein Amt als Vorsitzender nächste Woche zur Verfügung stellen, bez. da der Stellvertreter freigestellt ist, ich aber nicht, wollen wir die Positionen wechseln. Mir ist klar, dass dazu beide ihre Position im BR zur Verfügung stellen müssen und dann wieder geheim gewählt wird. Nun sind aber 3 Mitglieder einer " gegnerischen Liste" in den nächsten 3 Wochen nicht im Hause. Ist es gesetzeskonform diesen Wechsel ( Listenmehrheit für uns ist vorhanden) mit Ersatzmitgliedern durchzuführen, zumal es sich auch noch um Ersatzmitglieder anderer Listen handelt, da die " gegnerische Liste" nur aus 3 Mitgliedern bestand.
Gruß
Sonni
Community-Antworten (2)
06.10.2006 um 20:53 Uhr
Das geht natürlich. Genauso "natürlich" geht es aber auch, dass nach der Rückkehr der "gegnerischen Liste" wieder neu gewählt wird.
06.10.2006 um 21:57 Uhr
Wenn ein BR Mitglieder zeitweilig verhindert ist, ist das entsprechende Ersatzmitglied zu laden. Welche Begründung gibt es den für die Abwesenheit?
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