Erstellt am 06.10.2006 um 14:49 Uhr von Matu
Ich kenne keine solche Vorschrift.Bei uns sind von
100 MA nur 4 in der Gewerkschaft.Bisher konnten
wir trotzdem immer auf Hilfe der Gewerkschaft
zählen.
Ob das immer so ist,kann ich nicht sagen.Versucht
es einfach mal.
MfG Matu
Erstellt am 06.10.2006 um 14:59 Uhr von Mona-Lisa
@ronny,
im § 2 BetrVG ist keine Mindestanzahl von Mitgliedern vorgeschrieben.
Erstellt am 06.10.2006 um 15:22 Uhr von Konrad
Hallo Ronny, es gibt keine Vorschriften, einer würde genügen, aber glaubt nicht dass ihr dafür einen besonderen Sevice
erwarten könnt.
Wenn ihr was bewegen wollt, solltet ihr mittelfristig schon mehr Mitglieder werben, es sind nun mal Eure Interessenvertreter. Ich halte es in einer Demokratie für nicht richtig, Leistungen zu fordern und nichts dafür zu tun wollen. Eine Gemeinschaft lebt nun mal von der Solidarität und nicht vom Egoismus!
Erstellt am 06.10.2006 um 16:37 Uhr von Biggy
Hallo ronny
es muss mindestens ein Mitglied im Betrieb sein damit die Gewerkschaft in diesem Betieb aktiv werden darf.Allerdings wie Konrad sagte, auch eine Gewerkschaft lebt nicht von Luft und Liebe sondern von den Mitgliedsbeiträgen und bleiben die aus dann wird die GW sehr geschwächt.Überlege mal wie sollen bei Streiks die Löhne weiter gezahlt werden, wie soll die GW Rechtsauskunft geben, wovon sollen die Mitarbeiter bezahlt werden die für die BR zuständig sind und Hilfe geben.
Also es gibt nirgens was umsonst, auch bei der Gwerkschaft nicht.
Wer etwas willl muss dafür zahlen, hier in Form von Mitgliedsbeiträgen.
Gruß Biggy