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Gewerkschaft als Berater - wann darf der BR sie hinzuziehen?

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Ronny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Gibt es eigentlich eine Vorschrift, wie viele Mitarbeiter in der Gewerkschaft sein müssen, um als Betriebsrat die Gewerkschaft als Berater bei Problemen hinzuziehen zu können?

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Community-Antworten (4)

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Matu

06.10.2006 um 16:49 Uhr

Ich kenne keine solche Vorschrift.Bei uns sind von 100 MA nur 4 in der Gewerkschaft.Bisher konnten wir trotzdem immer auf Hilfe der Gewerkschaft zählen. Ob das immer so ist,kann ich nicht sagen.Versucht es einfach mal.

MfG Matu

M
Mona-Lisa

06.10.2006 um 16:59 Uhr

@ronny, im § 2 BetrVG ist keine Mindestanzahl von Mitgliedern vorgeschrieben.

K
Konrad

06.10.2006 um 17:22 Uhr

Hallo Ronny, es gibt keine Vorschriften, einer würde genügen, aber glaubt nicht dass ihr dafür einen besonderen Sevice erwarten könnt. Wenn ihr was bewegen wollt, solltet ihr mittelfristig schon mehr Mitglieder werben, es sind nun mal Eure Interessenvertreter. Ich halte es in einer Demokratie für nicht richtig, Leistungen zu fordern und nichts dafür zu tun wollen. Eine Gemeinschaft lebt nun mal von der Solidarität und nicht vom Egoismus!

B
Biggy

06.10.2006 um 18:37 Uhr

Hallo ronny es muss mindestens ein Mitglied im Betrieb sein damit die Gewerkschaft in diesem Betieb aktiv werden darf.Allerdings wie Konrad sagte, auch eine Gewerkschaft lebt nicht von Luft und Liebe sondern von den Mitgliedsbeiträgen und bleiben die aus dann wird die GW sehr geschwächt.Überlege mal wie sollen bei Streiks die Löhne weiter gezahlt werden, wie soll die GW Rechtsauskunft geben, wovon sollen die Mitarbeiter bezahlt werden die für die BR zuständig sind und Hilfe geben. Also es gibt nirgens was umsonst, auch bei der Gwerkschaft nicht. Wer etwas willl muss dafür zahlen, hier in Form von Mitgliedsbeiträgen. Gruß Biggy

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