Erstellt am 06.10.2006 um 15:09 Uhr von Konrad
Hallo Franz, wo liegt den das Problem ? Tatsache ,ist dass eure Pesonalabteilung ihrer Plicht nachgekommen ist und Euch informiert hat. Das kann Sie sogar ggf auch mündlich kund tun. Fragt doch einfach nach ob ihr das Original erhalten könnt.
Rein jursitisch nach Vertragsrecht gemäß BGB gilt vor (Arbeits-)Gericht nur die signierbare Schriftform mit Unterschrift.
Erstellt am 06.10.2006 um 15:19 Uhr von tramdriver
Wir bekommen so ziemlich alles "nur" per Mail. Das ist bequem, schnell und praktisch. Ausserdem ist es der betriebsübliche Kommunikationsweg. Wir würden uns als BR ziemlich blöde hinstellen, in einem IT-Unternehmen Papierberge wieder einführen zu wollen.
Erstellt am 06.10.2006 um 15:25 Uhr von paula
das gesetzt sieht hier keine bestimmte form vor. daher könnte der AG ggf. auch mündlich informieren
Erstellt am 06.10.2006 um 15:27 Uhr von Mona-Lisa
@tramdriver, Konrad,
bei z.B. einer Versetzung würde ich auf das Original bestehen..........
Erstellt am 06.10.2006 um 16:13 Uhr von paula
@mona-lisa
wie dargestellt gibt es keine vorgegebene schriftform. aber bitte nicht verwechseln mit den unterlagen, die der AG vorlegen muss, z.B. Bewerbungsunterlagen etc.
Erstellt am 06.10.2006 um 16:19 Uhr von Mona-Lisa
@paula,
ich weiss schon was du meinst.
franz spricht aber ganz klar auch von einer Versetzung. Und über eine Versetzung kann nicht über email oder Fax "informiert" werden. Dafür braucht es die Zustimmung des BR.
Oder?
Erstellt am 06.10.2006 um 17:25 Uhr von paula
@mona-lisa
ach so meinst du das....
klar information reicht nicht aus. der AG muss schon bitte bitte sagen :-) aber diese bitte reicht auch per mail oder wie siehst du das?
Erstellt am 06.10.2006 um 18:05 Uhr von Mona-Lisa
@paula,
mit bitte, bitte liegst du richtig ;-))
Aber dann bitte mit dem Original, auf dem die Versetzung beantragt wird.
Ich weiss ja nicht, wie das bei euch gehandhabt wird, aber bei uns läuft das nur so!
Bei Genehmigung wird unterschrieben, ansonsten wird der Versetzung direkt auf dem Original widersprochen.
Du sagst, dieses bitte bitte reicht auch per email? In welcher Form (Unterschrift) stimmt ihr dann zu oder lehnt ab?
Erstellt am 06.10.2006 um 21:42 Uhr von paula
bei uns läuft es so dass der sachbearbeiter der personalabteilung auf die vorzulegenden unterlagen ein formblatt auflegt. unterschrift hat das keine aber die erforderlichen angaben sind drauf. da kommt dann ein stempel von uns drauf, entscheidung des gremiums ankreuzen und BRV macht sein kürzel drauf.
nur es würde auch per mail gehen oder eben auch mündlich... immer auch eine frage was am effektivsten ist
Erstellt am 06.10.2006 um 21:53 Uhr von Fayence
Mona-Lisa & Paula & franz,
dieser BAG Beschluss bringt ein wenig Licht:
http://lexetius.com/2002,2557
Erstellt am 06.10.2006 um 22:05 Uhr von paula
@fayence
danke für den link, aber die ausgangsfrage war nicht in welcher form der BR antworten muss sondern welche form der antrag des AG haben muss. trotzdem ich finde es immer wieder klasse wo du im netzt die tollen infos findest
Erstellt am 06.10.2006 um 22:16 Uhr von Fayence
paula,
die Ausgangsfrage war mir schon klar, nur wird in diesem Beschluss die "Schriftformerfordernis" ganz gut aufgegriffen.
Und ich traue franz durchaus zu, den Umkehrschluss ziehen zu können! :-)