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BR Schulungsplan an GL - muss der Betriebsrat dem nachkommen?

S
salepf
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen,

ich habe an euch eine Frage, unsere GF hat den Betriebsrat gefragt ob der ihm eine Auflistung der Besuchten Schulungen der Betriebsräte geben kann. Muss der Betriebsrat dem nachkommen oder kann er dies verweigern?

Mit Kollegialem Gruß

Sale

4.65807

Community-Antworten (7)

W
w-j-l

06.10.2006 um 10:34 Uhr

Im Nachhinein? Wieso denn das? Kann das der AG anhand seiner Unterlagen nicht selbst rausfinden? Was habt ihr denn für eine Buchführung?

Ich würde mich darauf zurückziehen, dass die Schulungen dem AG alle bekannt sind, und dass ihr keine Lust habt, alle Protokolle nach Beeschlüssen durchzusehen. Eine Rechtsgrundlage für dieses Verlangen sehe ich jedenfalls nicht.

M
Mona-Lisa

06.10.2006 um 10:41 Uhr

@salepf, mit scheint, die Ablage eures AG`s ist ein klassischer Schlamperladen..... Jede Antrag einer Schulung, die der Betriebsrat besucht habt, ging über den Schreibtisch eures Brötchengebers.

Verpflichtet seid ihr nicht, ihm diese Unterlagen im Nachhinein zu überlassen. Man könnte aber im Zuge von "vertrauensvoller Zusammenarbeit" mal fragen, warum er diese benötigt............

G
Gast

06.10.2006 um 11:01 Uhr

Gegenfrage: Was spricht dagegen dass der BR diese Auflistung zur Verfügung stellt?

R
Rollie

06.10.2006 um 11:06 Uhr

Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit doch sicher kein Problem. Aber mich würde es auch wundern , wenn der AG keine eigenen Unterlagen zu dem hat, was er zahlen muß.

S
salepf

06.10.2006 um 11:08 Uhr

Ich bedanke mich für die schnelle Antwort!

@Mona-Lisa Also mit dem Schlamperladen hast du nicht ganz unrecht.....

@w-j-l Ja im Nachhinein. Bei uns ist gerade Dicke Luft zwischen BR und GF, wir haben vor ca. 2 Monaten einen Sanierungstarifvertrag abgeschlossen bei dem die GF etwas zu kurz kam. Und wir sehen jetzt diese Forderung und auch noch andere kleinere als Grund der gescheiterten Verhandlungen!

K
Kölner

06.10.2006 um 12:31 Uhr

Wenn ein AG schon keine Transparenz hinsichtlich der Kosten und Arten der Schulungen von BRMs walten lassen darf, dann sollte das ein BR von sich aus machen. Zumal: Eine einmal besuchte Schulung kann - nach einem gewissen Zeitabstand - durchaus wiederholt besucht werden.

Ein Scharlatan ist, wer aus den besuchten Schulungen einzelner BRMs etwas "ableiten" will. ;-)

P
Piet

07.10.2006 um 22:45 Uhr

Hi salepf,

wenn Ihr eh dicke Luft habt, würde ich meiner GF nicht auch noch die Munition in die Hand drücken mit der sie demnächst auf mich schiessen will. Wir hatten vor 1 Jahr die gleiche Anfrage und haben der GF mitgeteilt , dass wir selbst solche Listen nicht führen und deshalb leider nicht zur Verfügung stellen können Gruß aus Hürth

Piet

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