Betriebliche Arbeit vor Betriebsratsarbeit?
Kann die Teilnahme an einer Betriebsratsitzung als ordentliche Mitglied abgelehnt werden, wegen dringender betrieblicher Arbeit? Welcher Paragraph BetrVG ist das?
Community-Antworten (14)
06.10.2006 um 01:27 Uhr
Pflichtbewußt, das wäre im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich geht BR Arbeit Vor "Normalarbeit" . Aber es gibt durchaus Situationen in denen auch ein BR einsieht, dass das BRM wirklich unabkömmlich ist. Muss Ausnahme bleiben.
06.10.2006 um 01:31 Uhr
@Pflichtbewusst, der AG hat normalerweise genügend Zeit, um für Ersatz zu sorgen.
@Lotte, warum sollte ein BR-Mitglied "einsehen", dass etwas wichtiger sein sollte, als die BR-Sitzung?
06.10.2006 um 01:33 Uhr
Grundsätzlich gibt es nur drei Tatbestände, die als Abwesenheitsgründe gelten:
- Urlaub
- Krankheit
- Tod
Aber in jedem normalen Betriebsrat wird das wohl toleriert, dass man mal (!) wegen Arbeitsüberlastung oder anderweitigen Termine nicht zur Sitzung kommen kann. Einfach mal mit der/dem Vorsitzenden reden...
06.10.2006 um 01:35 Uhr
@Mona-Lisa: Weil es ja auch leute gibt, die z.B. in Projekten o.ä. arbeiten und daher vielleicht nicht unabkömmlich für den Moment sind. Oder wenn irgendwelche Besprechungen o.ä. für den Termin der BR-Sitzung angesetzt sind, dann kann sowas halt mal vorkommen. Nur dauerhaft sollte es nicht sein...
06.10.2006 um 01:47 Uhr
@Boernie, weisst du, ich bekomm das zur Zeit bei uns im Betrieb hautnah mit. Diesem betroffenen BR-Mitglied passiert es in letzter Zeit extrem oft, dass er "unabkömmlich" ist. Der Arbeitgeber sagt ihm, dass es betriebliche Notwendigkeiten sind, und er an der nächsten Sitzung nicht teilnehmen kann. Die eigene Aussage des BR-Mitglied`s ist, dass es seiner Meinung schon möglich wäre, mal 2, 3 Stunden zu einer Sitzung zu gehen. Ein Projekt würde deswegen nicht grad platzen.
06.10.2006 um 02:12 Uhr
@Mona-Lisa: Wie gesagt, auf Dauer find ich das auch nicht tollerierbar. Da sollte man dann auch die "formale Schiene" fahren und dem Arbeitgeber in die Parade fahren. Das sollte dann aber vielleicht nicht der betroffene selber tun, sondern der / die Vorsitzende.
06.10.2006 um 02:15 Uhr
@Boernie, das seh ich auch so! Vor allem, da der AG somit auch noch den stellv. Vorsitzenden ausbremsen will!
06.10.2006 um 21:07 Uhr
Lieschen, bei uns sind letztens in der Großküche zwei von drei Köchen ausgefallen. da noch dreitausend Essen zu kochen waren, hat der dritte Koch a u s n a h m s w e i s e auf die Teilnahme an der BR Sitzung verzichtet (1.Mal seit vier Jahren). Das finde ich dann tolerierbar, auch wenn es genau genommen nicht tolerierbar ist.
06.10.2006 um 21:09 Uhr
@Lotte Genau genommen hätte sich das BRM aber nicht selber freistellen lassen dürfen...
06.10.2006 um 21:10 Uhr
Kölchen, und wer sagt Dir, dass er das gemacht hat? ;-)
06.10.2006 um 21:14 Uhr
@Löttchen, denk dran, dieser verflixte Rheinländer weiss alles!
30.10.2006 um 14:28 Uhr
Den § hat aber noch keiner genannt! Oder ergibt sich der aus logischer Folgerung von §29 und §30?
30.10.2006 um 15:28 Uhr
@ Pflichtbewußt,
sollte dein Pflichtbewußtsein, sich auf deine BR arbeit beziehen, was ich stark hoffe, so bitte ich dich eindringlich > die gründe für "keine zeit wegen arbeit" zu prüfen ! sonst könnten andere BR´s noch auf d. trichter kommen das du dich vom BR und dem intressen "deiner" mitarbeiter entfernst !
und dann .........
also pflichtbewust du wolltest BR sein du bist BR und kennst die regeln ALSO >>> keine extra touren mehr ! entweder konstanter BR oder liebling AG !
ENTSCHEIDE dich !!
@ Mona-Lisa das war ein witz mit dem " der ist bei uns " oder ??? , ich kann kaum glauben das du einfach drüber hin weg sehen kannst
31.10.2006 um 11:07 Uhr
@waschbär, wer sagt denn, dass ich darüber hinwegsehe? "der" ist tatsächlich bei uns! Aber neu im BR, und noch lange nicht mit allen Wassern gewaschen.... :-)) Glaub ja nicht, dass ich dazu mit meiner Meinung hinter`m Berg gehalten habe!
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