Erstellt am 05.10.2006 um 23:27 Uhr von Lotte
Pflichtbewußt,
das wäre im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich geht BR Arbeit Vor "Normalarbeit" .
Aber es gibt durchaus Situationen in denen auch ein BR einsieht, dass das BRM wirklich unabkömmlich ist. Muss Ausnahme bleiben.
Erstellt am 05.10.2006 um 23:31 Uhr von Mona-Lisa
@Pflichtbewusst,
der AG hat normalerweise genügend Zeit, um für Ersatz zu sorgen.
@Lotte,
warum sollte ein BR-Mitglied "einsehen", dass etwas wichtiger sein sollte, als die BR-Sitzung?
Erstellt am 05.10.2006 um 23:33 Uhr von Boernie
Grundsätzlich gibt es nur drei Tatbestände, die als Abwesenheitsgründe gelten:
1. Urlaub
2. Krankheit
3. Tod
Aber in jedem normalen Betriebsrat wird das wohl toleriert, dass man mal (!) wegen Arbeitsüberlastung oder anderweitigen Termine nicht zur Sitzung kommen kann. Einfach mal mit der/dem Vorsitzenden reden...
Erstellt am 05.10.2006 um 23:35 Uhr von Boernie
@Mona-Lisa:
Weil es ja auch leute gibt, die z.B. in Projekten o.ä. arbeiten und daher vielleicht nicht unabkömmlich für den Moment sind. Oder wenn irgendwelche Besprechungen o.ä. für den Termin der BR-Sitzung angesetzt sind, dann kann sowas halt mal vorkommen. Nur dauerhaft sollte es nicht sein...
Erstellt am 05.10.2006 um 23:47 Uhr von Mona-Lisa
@Boernie,
weisst du, ich bekomm das zur Zeit bei uns im Betrieb hautnah mit.
Diesem betroffenen BR-Mitglied passiert es in letzter Zeit extrem oft, dass er "unabkömmlich" ist. Der Arbeitgeber sagt ihm, dass es betriebliche Notwendigkeiten sind, und er an der nächsten Sitzung nicht teilnehmen kann. Die eigene Aussage des BR-Mitglied`s ist, dass es seiner Meinung schon möglich wäre, mal 2, 3 Stunden zu einer Sitzung zu gehen. Ein Projekt würde deswegen nicht grad platzen.
Erstellt am 06.10.2006 um 00:12 Uhr von Boernie
@Mona-Lisa:
Wie gesagt, auf Dauer find ich das auch nicht tollerierbar. Da sollte man dann auch die "formale Schiene" fahren und dem Arbeitgeber in die Parade fahren. Das sollte dann aber vielleicht nicht der betroffene selber tun, sondern der / die Vorsitzende.
Erstellt am 06.10.2006 um 00:15 Uhr von Mona-Lisa
@Boernie,
das seh ich auch so!
Vor allem, da der AG somit auch noch den stellv. Vorsitzenden ausbremsen will!
Erstellt am 06.10.2006 um 19:07 Uhr von Lotte
Lieschen,
bei uns sind letztens in der Großküche zwei von drei Köchen ausgefallen. da noch dreitausend Essen zu kochen waren, hat der dritte Koch a u s n a h m s w e i s e auf die Teilnahme an der BR Sitzung verzichtet (1.Mal seit vier Jahren).
Das finde ich dann tolerierbar, auch wenn es genau genommen nicht tolerierbar ist.
Erstellt am 06.10.2006 um 19:09 Uhr von Kölner
@Lotte
Genau genommen hätte sich das BRM aber nicht selber freistellen lassen dürfen...
Erstellt am 06.10.2006 um 19:10 Uhr von Lotte
Kölchen,
und wer sagt Dir, dass er das gemacht hat? ;-)
Erstellt am 06.10.2006 um 19:14 Uhr von Mona-Lisa
@Löttchen,
denk dran, dieser verflixte Rheinländer weiss alles!
Erstellt am 30.10.2006 um 13:28 Uhr von Ismaninger
Den § hat aber noch keiner genannt! Oder ergibt sich der aus logischer Folgerung von §29 und §30?
Erstellt am 30.10.2006 um 14:28 Uhr von waschbär
@ Pflichtbewußt,
sollte dein Pflichtbewußtsein, sich auf deine BR arbeit beziehen, was ich stark hoffe, so bitte ich dich eindringlich > die gründe für "keine zeit wegen arbeit" zu prüfen ! sonst könnten andere BR´s noch auf d. trichter kommen das du dich vom BR und dem intressen "deiner" mitarbeiter entfernst !
und dann .........
also pflichtbewust du wolltest BR sein du bist BR und kennst die regeln ALSO >>> keine extra touren mehr ! entweder konstanter BR oder liebling AG !
ENTSCHEIDE dich !!
@ Mona-Lisa
das war ein witz mit dem " der ist bei uns " oder ??? , ich kann kaum glauben das du einfach drüber hin weg sehen kannst
Erstellt am 31.10.2006 um 10:07 Uhr von Mona-Lisa
@waschbär,
wer sagt denn, dass ich darüber hinwegsehe?
"der" ist tatsächlich bei uns!
Aber neu im BR, und noch lange nicht mit allen Wassern gewaschen.... :-))
Glaub ja nicht, dass ich dazu mit meiner Meinung hinter`m Berg gehalten habe!