Dauer der Probezeit
Hallo Kann man einen neuen Mitarbeiter auch mit 9 Monaten Probezeit einstellen.? Der Neue soll Vorarbeiter in einer neuen Produktionhalle werden. Da aber noch keine Maschinen vorhanden sind kümmert er sich jetzt erstmal um den Papierkram, seine eigentliche Arbeit kann aber erst wirklich beurteilt werden wenn alle Maschinen fertig sind, das dauert aber noch ca 3 Monate. Wir wollen ihn also mit 9 Monaten Probezeit einstellen.geht das ?
danke für eure Tips bitawie19
Community-Antworten (10)
05.10.2006 um 17:24 Uhr
Habt ihr eine Tarifvertrag,wenn ja,was steht da zur Probezeit ??
05.10.2006 um 19:52 Uhr
gib ihn doch einen Zeitvertrag !
:-)
05.10.2006 um 20:51 Uhr
@bitawie19 Ich hoffe aufrichtig, dass diese Frage nicht von einem BR kommt...
05.10.2006 um 20:59 Uhr
@ kölner,
ich habe dise hoffnung nicht, würde mich nicht mal wundern w. die frage von einer BRV kommt. Weil hier im Forum, habe ich schon ganz andere Fragestellungen in Frage gestellt so das sich mir schon lange nicht mehr die Frage stellt ob der fragende wirklich im BR ist oder einfach ohne Ahnung ist und ohne angeborenen Instinkt .
Wo bleibt nur deine dir angeborene Reihnländische froh natur ?
05.10.2006 um 21:02 Uhr
@Waschbär, du hast ne`Fragephobie!
06.10.2006 um 00:23 Uhr
Gesetzlich ist eine Probezeit maximal sechs Monate lang möglich (§ 622 III BGB). Eine Verlängerungen der Probezeit wäre sinnlos, da in Betrieben mit mehr als elf vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmern nach sechsmonatiger Wartezeit der allgemeine Kündigungsschutz des § 1 I KSchG greift. Es kommt nicht darauf an, ob die Erprobung des Arbeitnehmers beendet worden ist. Etwas anderes gilt gem.: § 622 III BGB nur dann, wenn ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet und dieser die Möglichkeit einer Verlängerung vorsieht. Bei Kleinbetrieben, bis elf Vollzeitbeschäftigte, wäre die Verlängerung einer Probezeit unsinn, da hier das KschG keine Anwendung findet.
06.10.2006 um 02:08 Uhr
@Mona-Lisa Als AG würde ich - bei einem nicht sicheren AV - evt sogar einen "vorsorglichen Aufhebungsvertrag nach Probezeitende" vereinbaren. Dieser wäre auch kaum beklagbar, würde aber das KSchG umgehen...
06.10.2006 um 02:11 Uhr
@Kölner, ich glaub, du meinst Heini!
07.10.2006 um 08:36 Uhr
@ Mona-Lisa,
"Fragephobie" , wie bitte soll diese ausehen ? "Angst vor Fragen" ????? wo hast du d. das her ?.....
07.10.2006 um 10:42 Uhr
"Gesetzlich ist eine Probezeit maximal sechs Monate lang möglich."
Heini, tut mir ja leid, aber diese Aussage ist im § 622 Abs.3 BGB nicht enthalten.
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