Arbeitszeugnis
Hallo,
mein langjähriger Abteilungsleiter scheidet aus dem Unternehmen aus (wird ausgeschieden). Frage: Habe ich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (noch ausgestellt von dem aktuellen Abteilungsleiter), weil der Nachfolger (kommt wohl von extern) mich nicht beurteilen kann (falls ich in kürze die Stelle wechsele, also aus dem Unternehmen ausscheide).
Community-Antworten (4)
05.10.2006 um 15:39 Uhr
selbstverständlich. Diers wäre sogar dringend anzuraten.
05.10.2006 um 15:42 Uhr
ja, Sie haben Anspruch auf ein sog. Zwischenzeugnis. Ist bei uns in der Firma selbstverständlich, heißt, bei Führungskräfte-Wechsel kommt meist der "alte Chef" auf die Mitarbeiter zu, und fragt, wer ein Zwischen-Zeugnis haben will.
05.10.2006 um 16:16 Uhr
Ja hast du und ich würde dir auch raten von deim recht gebrauch zu machen !
und sollte dir dein zeugniss nicht passen oder dir etwas merkwürdig vor kommen wende dich bitte umgehend an deinen BR
05.10.2006 um 17:17 Uhr
Würde ein qualifiziertes !! Zwischenzeugnis anfordern, Begründung wechsel des direkten Vorgesetzten.
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