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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeugnis

P
peppi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

mein langjähriger Abteilungsleiter scheidet aus dem Unternehmen aus (wird ausgeschieden). Frage: Habe ich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (noch ausgestellt von dem aktuellen Abteilungsleiter), weil der Nachfolger (kommt wohl von extern) mich nicht beurteilen kann (falls ich in kürze die Stelle wechsele, also aus dem Unternehmen ausscheide).

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Community-Antworten (4)

G
Gevatter

05.10.2006 um 15:39 Uhr

selbstverständlich. Diers wäre sogar dringend anzuraten.

F
filou

05.10.2006 um 15:42 Uhr

ja, Sie haben Anspruch auf ein sog. Zwischenzeugnis. Ist bei uns in der Firma selbstverständlich, heißt, bei Führungskräfte-Wechsel kommt meist der "alte Chef" auf die Mitarbeiter zu, und fragt, wer ein Zwischen-Zeugnis haben will.

W
Waschbär

05.10.2006 um 16:16 Uhr

Ja hast du und ich würde dir auch raten von deim recht gebrauch zu machen !

und sollte dir dein zeugniss nicht passen oder dir etwas merkwürdig vor kommen wende dich bitte umgehend an deinen BR

B
betriebsratten

05.10.2006 um 17:17 Uhr

Würde ein qualifiziertes !! Zwischenzeugnis anfordern, Begründung wechsel des direkten Vorgesetzten.

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