Teilnahmeberechtigung für Betriebsversammlung
Hallo, unsere nächste Betriebsversammlung steht vor der Tür und es sind viele Leiharbeiter bei uns beschäftigt, meine Frage, sind die Kollegen berechtigt an der BV teilzunehmen ? Soweit ich weiß sind Leiharbeiter nach 3 Monate Beschäftigung wahlberechtigt und daher sicher auch berechtigt an der BV teilzunehmen, oder doch nicht ?
Danke für Eure Antwort Stecker
Community-Antworten (1)
05.10.2006 um 16:03 Uhr
ja sind sie, weil wie du schon sagts, sie zu euch dazu gehören und nicht als beriebsfremd gehandelt werden.
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