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Teilnahmeberechtigung für Betriebsversammlung

S
Stecker
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere nächste Betriebsversammlung steht vor der Tür und es sind viele Leiharbeiter bei uns beschäftigt, meine Frage, sind die Kollegen berechtigt an der BV teilzunehmen ? Soweit ich weiß sind Leiharbeiter nach 3 Monate Beschäftigung wahlberechtigt und daher sicher auch berechtigt an der BV teilzunehmen, oder doch nicht ?

Danke für Eure Antwort Stecker

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Community-Antworten (1)

W
Waschbär

05.10.2006 um 16:03 Uhr

ja sind sie, weil wie du schon sagts, sie zu euch dazu gehören und nicht als beriebsfremd gehandelt werden.

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