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Seminarteilnahme trotz Krankheitsvertretung?

P
Pommes
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich habe aktuell folgendes Problem.

Wir sind in zwei Wochen mit 3 Betriebsräten aus unserer Firma zu einem WAF-Seminar angegemeldet. Ich bin der einzige aus unserer Abteilung. Der Beschluß wurde schon im Juli gefasst und der GF vorgelegt von wo kein Widerspruch kam. Auch mein Abteilungsleiter wurde informiert.

Jetzt ist meine Arbeitskollegin längerfristig erkrankt (wir sind die einzigen 2 kaufmännischen AN in der Abt., ansonsten nur gewerbliche AN) so daß ich die Vertretung übernehmen muss.

Daher ist mein Abteilungsleiter der Ansicht, daß ich das Seminar stornieren soll, da sonst die Büroarbeit liegenbleiben würde. Er möchte auch mit der GF hierüber reden.

Kann mir die Teilnahme jetzt so einfach verwehrt werden?

Danke für Eure Tips.

mfg

5.06102

Community-Antworten (2)

W
Waschbär

04.10.2006 um 16:04 Uhr

Pommes, also der AL kann schon mal gar nichts ,da er nicht antragsberechtigt ist.wenn überhaupt ist das eine sache zwischen GF und BR.

wegen storno. siehe allg geschäftsbedinungen / rücktritt vom Seminar etc....

wie stehst du zu der sache ? bist du unabdingbar ?.

P
Pommes

04.10.2006 um 16:14 Uhr

Nein, unabdingbar is ja wohl niemand. Dann müsste der AL halt mal selbst ans Telefon gehen. Und der Rest der Arbeit könnte auch ein paar Tage liegenbleiben, ohne das ein Schaden entsteht.

Außerdem müsste es ja auch gehen, wenn ich plötzlich ausfalle.

Wenn die Personaldecke dünn ist, hat dies ja eindeutig der AG zu verantworten.

Danke. erstmal

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