Erstellt am 04.10.2006 um 10:27 Uhr von Steffen
Hallo Marco,
prüf erst mal ob sich das Problem durch die Minderheit ( Mann/Frau ) löst.
Wenn nicht dann entscheidet das Los.
Erstellt am 04.10.2006 um 10:48 Uhr von Heide Witzka
Steffen,
können Sie das bitte mal näher erläutern? Wie soll sich das Problem durch die Minderheit lösen? Denken Sie da an Waffengewalt?
Erstellt am 04.10.2006 um 10:51 Uhr von waschbär
an heide w.
Fr.Steffens meint mit der Minderheitsentscheidung. das das geschlecht welches in der minderheit ist dem vorrang zu gewähren ist !
Erstellt am 04.10.2006 um 11:19 Uhr von Heide Witzka
Herr Waschbär,
wieso das? Wo ist das festgelegt?
Erstellt am 04.10.2006 um 12:17 Uhr von DocPille
@Heide Witzka
§62 Abs.3 BetrVG
Marco wieviel weibliche und männliche Wahleberechtigte hattet ihr denn,und ist der erst m. oder w.,und wie sieht es bei den 2 und 3 aus,m. oder w.?
Erstellt am 04.10.2006 um 13:20 Uhr von waschbär
> Heide W.
siehe Doc Pille´s beitrag.
@ Doc Pille >Danke