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Schweigepflicht für BR - bei Neueinstellungen gegenüber den anderen AN?

B
B.K.
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Besteht eine Schweigepflicht für Betriebsratsmitglieder bei Neueinstellungen gegen über den anderen Arbeitnehmern?

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Community-Antworten (5)

D
Dame

02.10.2006 um 19:41 Uhr

Ja! §99Abs.1 Satz " Die Mitglieder des BR sind verpflichtet,über die ihnen im Rahmen der personellen Maßnahmen bekannt gewordenen persönlichen Verhätnissen ...Stillschweigen zu bewahren."

T
thomas

02.10.2006 um 19:51 Uhr

... andererseits spricht nichts dagegen den Arbeitnehmern mitzuteilen, dass in einer Abteilung xyz jemand neu eingestellt wurde.

Man muss da ja keine persönliche Daten bekanntgegeben.

Im Rechenschaftsbericht des BR gehören solche allgemeinen Informationen (Anzahl der Einstellungen, Versetzungen, Überstunden, Kündigungen; usw) auch dazu...

D
Dame

02.10.2006 um 19:59 Uhr

Ich bin von Einzelheiten über die-oder denjenigen ausgegangen. Natürlich kann man bekannt geben, daß jemand eingestellt wird/wurde.

B
B.K.

02.10.2006 um 20:13 Uhr

Hallo Dame Also der Betriebsrat darf andere Arbeitnehmer über Neueinstellungen informiern. Darf er den anderen Arbeitnehmern die Bezeichnung der neu geschaffen Stelle auch nennen? Oder darf er gar die Person namentlich benennen? Ich weiss ich stelle blöde Fragen aber es ist wichtig ...

K
Kölner

02.10.2006 um 20:41 Uhr

@B.K. Seit wann ist der BR denn AV-Partei? Und nicht jede Einstellungszustimmung des Betriebsrates führt auch zur tatsächlichen Einstellung. Deswegen würde ich mir als BR nur mittelbar Gedanken über die Veröffentlichung von Namen potentiell eingestellter AN machen. Wiederum andererseits sehe ich keinerlei Probleme bei der Nennung des potentiell Einzustellenden gegenüber Dritten.

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