Fristlose Kündigung bei Mobbing?
Welche Möglichkeiten hat ein Mitarbeiter, um bei einer fristlosen Kündigung seinerseits, aus gewichtigem Grund ( Mobbing ), nicht in eine Sperrfrist beim Arbeitsamt zu fallen? Welche rechtlichen Schritte sind gegebenenfalls zu tätigen? Wie hat der Betriebsrat zu verfahren wenn ihm ein solcher Fall bekannt wird?
Community-Antworten (4)
30.09.2006 um 22:30 Uhr
@Maclogic
Gottseidank sind viele Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit mittlerweile sensibel für das Thema Mobbing. Kann also ein Mitarbeiter nachweisen, dass er Opfer von Mobbinghandlungen ist (Mobbingtagebuch, ärztliche Bescheinigung etc.), ist es durchaus möglich, dass bei einer Kündigung seitens des AN keine Sperrfrist verhängt wird. Wie dies ist im Falle einer fristlosen Kündigung gehandhabt wird, kann ich allerdings nicht sagen.
Urmel
01.10.2006 um 18:33 Uhr
also wir haben einem kollegen mit ähnlichen absichten damals geraten vor kündigung zur arbeitsagentur zu gehen und sich zu informieren welche nachweise gefordert werden. der kollege wurde beraten hat den AG noch einmal angeschrieben und dann einpaar wochen später gekündigt. er hat ohne sperrzeit sein geld erhalten
01.10.2006 um 19:16 Uhr
Vielen Dank an Alle, für die Antworten
08.10.2006 um 16:13 Uhr
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