Welche Möglichkeiten hat ein Mitarbeiter, um bei einer fristlosen Kündigung seinerseits,
aus gewichtigem Grund ( Mobbing ),
nicht in eine Sperrfrist beim Arbeitsamt zu fallen?
Welche rechtlichen Schritte sind gegebenenfalls zu tätigen?
Wie hat der Betriebsrat zu verfahren wenn ihm ein solcher Fall bekannt wird?