Erstellt am 30.09.2006 um 20:30 Uhr von Urmel
@Maclogic
Gottseidank sind viele Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit mittlerweile sensibel für das Thema Mobbing.
Kann also ein Mitarbeiter nachweisen, dass er Opfer von Mobbinghandlungen ist (Mobbingtagebuch, ärztliche Bescheinigung etc.), ist es durchaus möglich, dass bei einer Kündigung seitens des AN keine Sperrfrist verhängt wird.
Wie dies ist im Falle einer fristlosen Kündigung gehandhabt wird, kann ich allerdings nicht sagen.
Urmel
Erstellt am 01.10.2006 um 16:33 Uhr von paula
also wir haben einem kollegen mit ähnlichen absichten damals geraten vor kündigung zur arbeitsagentur zu gehen und sich zu informieren welche nachweise gefordert werden. der kollege wurde beraten hat den AG noch einmal angeschrieben und dann einpaar wochen später gekündigt. er hat ohne sperrzeit sein geld erhalten
Erstellt am 01.10.2006 um 17:16 Uhr von Maclogic
Vielen Dank an Alle, für die Antworten
Erstellt am 08.10.2006 um 14:13 Uhr von Heiner
Schau doch einmal hier, das ist ein Forum, wo über Mobbing am Arbeitsplatz diskutiert wird,
da kannst du Fargen stellen, dir wird geantwortet und vieles mehr:
www.arbeitsplatz-mobbing-suedbaden.de