Erstellt am 30.09.2006 um 10:38 Uhr von zimba
Aufgrund der ihm obliegenden Aufklärungspflicht ist der Arbeitgeber gehalten, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Verdachtskündigung zu den gegen ihn erhobenen Verdachtsmomenten zu hören. Die Erfüllung der Aufklärungspflicht ist Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung.
Erstellt am 30.09.2006 um 10:41 Uhr von zimba
sie mal im Urteil (BAG NZA 2005, 1056).
Erstellt am 30.09.2006 um 11:02 Uhr von Mona-Lisa
@zimba,
das ganze nennt sich Verdachtskündigung!
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/verdachtskuendigung
Erstellt am 30.09.2006 um 11:37 Uhr von waschbär
Min,
dann wollen wir mal hoffen das der verdacht sich nicht bestätigt.
Erstellt am 30.09.2006 um 20:17 Uhr von Fayence
In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass auch durch eine sog. Verdachtskündigung ein Arbeitsverhältnis wirksam beendet werden kann. Von einer Verdachtskündigung wird dann gesprochen, wenn ein Arbeitnehmer unter dem schwerwiegenden Verdacht steht, eine auf das Arbeitsverhältnis bezogene strafbare Handlung oder eine andere schwerwiegende Vertragsverletzung begangen zu haben, und dieser Verdacht zum Anlass für eine außerordentliche oder eine ordentliche Kündigung genommen wird.
Voraussetzung für die Wirksamkeit der Verdachtskündigung ist ein objektiv durch konkrete Tatsachen belegter dringender Tatverdacht. In der Regel muss der Arbeitgeber auch versuchen, den Verdacht aufzuklären, wozu die Anhörung des Arbeitnehmers geboten ist (BAG 11.04.1985 AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 13.09.1995 AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
Erstellt am 30.09.2006 um 20:29 Uhr von Kölner
@all
Dann wollen wir mal hoffen, dass es sich nicht auch noch um eine "Druckkündigung" handelt! In diesem Fall wäre es dann spannend, wer innerbetrieblich entsprechend tätig würde...
Erstellt am 30.09.2006 um 21:03 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
ich glaube, dass mindestens die Hälfte aller Betriebsräte nicht weiss, was eine Druckkündigung ist!
Ich wusste es, ehrlich gesagt, bisher auch nicht......
Betonung liegt auf BISHER!!
Erstellt am 01.10.2006 um 15:04 Uhr von waschbär
Mona-Lisa,
ich aber !!!
tip > Druckkündigung ist nicht ohne weiteres sozial gerechtfertigt
Erstellt am 01.10.2006 um 15:07 Uhr von Mona-Lisa
siehst du Waschbärenfee, jetzt hast du auch mal was gewusst!
Erstellt am 04.10.2006 um 06:06 Uhr von waschbär
Mona-Lisa,
ich wunste auch ,das du so eine .-) aussage tätigen würdest.....
Erstellt am 04.10.2006 um 06:42 Uhr von Mona-Lisa
@Waschbär,
so viel Intelligenz auf einem Haufen..............
Erstellt am 04.10.2006 um 07:50 Uhr von waschbär
Mona-Lisa,
da verblasst sogar der "der Arbeitgebertest" !
Erstellt am 04.10.2006 um 07:59 Uhr von Mona-Lisa
@Waschbär,
jetzt war ich drauf und dran, was ganz boshaftes zu schreiben........... hab grad noch die Kurve gekriegt!
Erstellt am 04.10.2006 um 08:41 Uhr von waschbär
mona-lisa,
warum ?............ ist doch "wahr", der test sagt wirklich nichts aus...
Erstellt am 10.10.2006 um 10:39 Uhr von Arbeitgebertest
@ waschbär
Warum sagt der Test nichts aus?
Hast Du Dich eingeloggt, um die Bewertungskriterien zu lesen? Nein?
Wir haben während der ganzen Diskussion noch nicht eine FUNDIERTE Kritik gelesen, aber vielleicht machst Du ja mal den Anfang, statt wie die anderen Pauschalverurteilungen abzugeben.
Und schreib doch auch gleich mal an Amazon, dass Du es völlig sinnlos findest, Bücher von Lesern bewerten zu lassen, weil die Bewertungen subjektiv und nicht evaluierbar sind.
Erstellt am 10.10.2006 um 23:43 Uhr von Kölner
@Agt
Du kannst es scheinbar nicht verstehen. Schade.
Aber - lass mich überlegen - "Heini" war zumindest "angetan" von Eurem Treiben ohne empirische Grundlagen dafür aber mit Pseudoaussagen.
Erstellt am 10.10.2006 um 23:46 Uhr von Lotte
Agt,
es sagt ja auch schon etwas aus, wenn man seinen eigenen Test mit den Buchrezensionen bei Amazon vergleicht...