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Fristlose Kündigung - allein wegen Diebstahlsverdacht?

D
DB
Jan 2018 bearbeitet

Diebstahl im unser betrieb,, Kann einer mitarbeiter eines fristlos kundigung bekommen vom der AG vor diebstahlen tatverdacht

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Community-Antworten (17)

Z
zimba

30.09.2006 um 12:38 Uhr

Aufgrund der ihm obliegenden Aufklärungspflicht ist der Arbeitgeber gehalten, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Verdachtskündigung zu den gegen ihn erhobenen Verdachtsmomenten zu hören. Die Erfüllung der Aufklärungspflicht ist Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung.

Z
zimba

30.09.2006 um 12:41 Uhr

sie mal im Urteil (BAG NZA 2005, 1056).

M
Mona-Lisa

30.09.2006 um 13:02 Uhr

@zimba, das ganze nennt sich Verdachtskündigung!

http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/verdachtskuendigung

W
Waschbär

30.09.2006 um 13:37 Uhr

Min, dann wollen wir mal hoffen das der verdacht sich nicht bestätigt.

F
Fayence

30.09.2006 um 22:17 Uhr

In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass auch durch eine sog. Verdachtskündigung ein Arbeitsverhältnis wirksam beendet werden kann. Von einer Verdachtskündigung wird dann gesprochen, wenn ein Arbeitnehmer unter dem schwerwiegenden Verdacht steht, eine auf das Arbeitsverhältnis bezogene strafbare Handlung oder eine andere schwerwiegende Vertragsverletzung begangen zu haben, und dieser Verdacht zum Anlass für eine außerordentliche oder eine ordentliche Kündigung genommen wird.

Voraussetzung für die Wirksamkeit der Verdachtskündigung ist ein objektiv durch konkrete Tatsachen belegter dringender Tatverdacht. In der Regel muss der Arbeitgeber auch versuchen, den Verdacht aufzuklären, wozu die Anhörung des Arbeitnehmers geboten ist (BAG 11.04.1985 AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 13.09.1995 AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

K
Kölner

30.09.2006 um 22:29 Uhr

@all Dann wollen wir mal hoffen, dass es sich nicht auch noch um eine "Druckkündigung" handelt! In diesem Fall wäre es dann spannend, wer innerbetrieblich entsprechend tätig würde...

M
Mona-Lisa

30.09.2006 um 23:03 Uhr

@Kölner, ich glaube, dass mindestens die Hälfte aller Betriebsräte nicht weiss, was eine Druckkündigung ist! Ich wusste es, ehrlich gesagt, bisher auch nicht...... Betonung liegt auf BISHER!!

W
Waschbär

01.10.2006 um 17:04 Uhr

Mona-Lisa,

ich aber !!!

tip > Druckkündigung ist nicht ohne weiteres sozial gerechtfertigt

M
Mona-Lisa

01.10.2006 um 17:07 Uhr

siehst du Waschbärenfee, jetzt hast du auch mal was gewusst!

W
Waschbär

04.10.2006 um 08:06 Uhr

Mona-Lisa, ich wunste auch ,das du so eine .-) aussage tätigen würdest.....

M
Mona-Lisa

04.10.2006 um 08:42 Uhr

@Waschbär, so viel Intelligenz auf einem Haufen..............

W
Waschbär

04.10.2006 um 09:50 Uhr

Mona-Lisa,

da verblasst sogar der "der Arbeitgebertest" !

M
Mona-Lisa

04.10.2006 um 09:59 Uhr

@Waschbär, jetzt war ich drauf und dran, was ganz boshaftes zu schreiben........... hab grad noch die Kurve gekriegt!

W
Waschbär

04.10.2006 um 10:41 Uhr

mona-lisa, warum ?............ ist doch "wahr", der test sagt wirklich nichts aus...

A
Arbeitgebertest

10.10.2006 um 12:39 Uhr

@ waschbär Warum sagt der Test nichts aus? Hast Du Dich eingeloggt, um die Bewertungskriterien zu lesen? Nein?

Wir haben während der ganzen Diskussion noch nicht eine FUNDIERTE Kritik gelesen, aber vielleicht machst Du ja mal den Anfang, statt wie die anderen Pauschalverurteilungen abzugeben.

Und schreib doch auch gleich mal an Amazon, dass Du es völlig sinnlos findest, Bücher von Lesern bewerten zu lassen, weil die Bewertungen subjektiv und nicht evaluierbar sind.

K
Kölner

11.10.2006 um 01:43 Uhr

@Agt Du kannst es scheinbar nicht verstehen. Schade. Aber - lass mich überlegen - "Heini" war zumindest "angetan" von Eurem Treiben ohne empirische Grundlagen dafür aber mit Pseudoaussagen.

L
Lotte

11.10.2006 um 01:46 Uhr

Agt, es sagt ja auch schon etwas aus, wenn man seinen eigenen Test mit den Buchrezensionen bei Amazon vergleicht...

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