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Kündigungsschutz BRV / GBRV / KBRM?

FI
Franz IV
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

wir haben gerade eine mehr oder weniger theoretische Diskussion und sind uns nicht einig.

Welchen Kündigungsschutz hat folgender MA:

54 Jahre alt, 22 Jahre im Betrieb, seit ca. 18 Jahren BRV, seit 6 Jahren Mitglied im GBR, seit 2 Jahren Vorsitz im GBR und schlussendlich seit ca. 1 Jahr im KBR, sowie in eineigen GBR und KBR - Ausschüssen. Aktuell im Amt seit Wahl im April 2006.

Ich danke bereits jetzt für Eure Antworten, die hoffentlich unsere Diskussion zum Ende bringen.

4.284015

Community-Antworten (15)

P
pit47

28.09.2006 um 14:31 Uhr

Hallo Franz IV, zur Zeit kann der MA nur außerordentlich gekündigt werden. Nach seiner Tätigkeit im BR hat er 1 Jahr Kündigungsschutz,.

FI
Franz IV

28.09.2006 um 14:45 Uhr

pit47,

danke. Beginnt seine "normale Kündigungszeit" nach diesem Jahr, oder ist sie Teil dieses Jahres?

Es wäre nett, wenn Du mir hier auch noch eine Antwort hättest.

M
melchior

28.09.2006 um 14:47 Uhr

Hallo FranzIV,

die Antwort von Pit47 entspricht in etwa den gesetzlichen Bestimmungen Eventuell tarifvertragliche Regelungen sind dabei nicht berücksichtigt.

RI
Ramses II

28.09.2006 um 14:51 Uhr

melchior,

Du meinst es gäbe Tarifverträge die einen veränderten Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder regeln? Hast Du mal ein Beispiel?

Franz,

innerhalb dieses Jahres darf keine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.Die Kündigung darf also erst nach ASblauf des Kündigungsschutzes zugestellt werden. (Anhörung des BR während des laufenden Kündigungsschutzes ist meines Erachtens hingegen möglich.)

R
RolfH

28.09.2006 um 14:59 Uhr

@ Ramses

vielleicht meint melchior die Schutzbestimmungen für ältere AN, wie z.B. im Tarifvertrag des Groß- und Außenhandels in BaWü, die ja ab einem Alter von 55 Jahren und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15 Jahren greifen, und dann evtl. sogar besser sind, wie der Kündigungsschutz für einen Mandatsträger.

P
pit47

28.09.2006 um 15:10 Uhr

Hallo FranzIV, der Kündigungsschutz von einem Jahr beinhaltet das Verbot der ordentlichen Kündigung. Beispiel. Amtszeitende 31.05.07 ab 01.06.2008 kann ordentlich vom AG gekündigt werden. Bei Euren MA nach § 622 BGB sechs Monate zum Monatsende.

W
Werner

28.09.2006 um 15:16 Uhr

Ist der BRV freigestellt?

RI
Ramses II

28.09.2006 um 15:32 Uhr

RolfH,

ein tarifvertraglicher Kündigungsschutz ist niemals besser als der gesetzliche Kündigungsschutz nach § 15 KSchG.

Werner,

was hat das denn damit zu tun?

W
Werner

28.09.2006 um 15:55 Uhr

Ramses wenn ein freigestelltes BRM drei volle aufeinanderfolgende Perioden freigestellt war, könnte man wegen des §38 Abs3 BetrVG den Schluß ziehen das dieses BRM 2 Jahre Arbeitsplatzsicherheit hat. (Nicht KSch)

FI
Franz IV

28.09.2006 um 15:58 Uhr

Hallo Werner,

ja, ist er.

R
RolfH

28.09.2006 um 16:03 Uhr

@ Ramses

ich zitiere den Manteltarifvertrag Groß- u. Außenhandel BAWü:

§ 3, Abs.2: Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Jahre dem Betrieb/Unternehmen/Konzern angehören, können nur noch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB gekündigt werden.

Das würde dann ja bedeuten, sollte der Kollege dann das 55. vollendet haben, und kein entsprechender Grund vorliegt, dass eben doch eine Besserstellung vorliegt. Oder ?

W
Werner

28.09.2006 um 16:04 Uhr

Hallo Franz IV, wie schon in meiner vorherigen Antwort beschrieben. Es handelt sich nicht um Kündigungsschutz sondern um Verdienst und Tätigkeitsschutz. Das wird manchmal (eigentlich öfter) falsch interpretiert. Ich vermute mal das dieser § eure Diskusion auch ausgelöst hat.

W
Werner

28.09.2006 um 16:07 Uhr

@ RolfH da fehlt aber noch die ausdrückliche Zustimmung des BR!!!!!

RI
Ramses II

28.09.2006 um 16:11 Uhr

"Ramses wenn ein freigestelltes BRM drei volle aufeinanderfolgende Perioden freigestellt war, könnte man wegen des §38 Abs4 BetrVG den Schluß ziehen das dieses BRM 2 Jahre Arbeitsplatzsicherheit hat. "

Ein völlig unzulässiger Schluß!

RolfH,

der tarifvertragliche Kündigungsschutz ist aber immer schwächer als der des § 15 KSchG! Manch einer hat sich schon gewundert, wie schnell sich der tarifvertragliche Kündigungsschutz in Luft aufgelöst hat.

W
Werner

28.09.2006 um 16:20 Uhr

@Ramses, ich weiß.

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