Kündigungsschutz BRV / GBRV / KBRM?
Hallo liebe Kollegen,
wir haben gerade eine mehr oder weniger theoretische Diskussion und sind uns nicht einig.
Welchen Kündigungsschutz hat folgender MA:
54 Jahre alt, 22 Jahre im Betrieb, seit ca. 18 Jahren BRV, seit 6 Jahren Mitglied im GBR, seit 2 Jahren Vorsitz im GBR und schlussendlich seit ca. 1 Jahr im KBR, sowie in eineigen GBR und KBR - Ausschüssen. Aktuell im Amt seit Wahl im April 2006.
Ich danke bereits jetzt für Eure Antworten, die hoffentlich unsere Diskussion zum Ende bringen.
Community-Antworten (15)
28.09.2006 um 14:31 Uhr
Hallo Franz IV, zur Zeit kann der MA nur außerordentlich gekündigt werden. Nach seiner Tätigkeit im BR hat er 1 Jahr Kündigungsschutz,.
28.09.2006 um 14:45 Uhr
pit47,
danke. Beginnt seine "normale Kündigungszeit" nach diesem Jahr, oder ist sie Teil dieses Jahres?
Es wäre nett, wenn Du mir hier auch noch eine Antwort hättest.
28.09.2006 um 14:47 Uhr
Hallo FranzIV,
die Antwort von Pit47 entspricht in etwa den gesetzlichen Bestimmungen Eventuell tarifvertragliche Regelungen sind dabei nicht berücksichtigt.
28.09.2006 um 14:51 Uhr
melchior,
Du meinst es gäbe Tarifverträge die einen veränderten Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder regeln? Hast Du mal ein Beispiel?
Franz,
innerhalb dieses Jahres darf keine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.Die Kündigung darf also erst nach ASblauf des Kündigungsschutzes zugestellt werden. (Anhörung des BR während des laufenden Kündigungsschutzes ist meines Erachtens hingegen möglich.)
28.09.2006 um 14:59 Uhr
@ Ramses
vielleicht meint melchior die Schutzbestimmungen für ältere AN, wie z.B. im Tarifvertrag des Groß- und Außenhandels in BaWü, die ja ab einem Alter von 55 Jahren und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 15 Jahren greifen, und dann evtl. sogar besser sind, wie der Kündigungsschutz für einen Mandatsträger.
28.09.2006 um 15:10 Uhr
Hallo FranzIV, der Kündigungsschutz von einem Jahr beinhaltet das Verbot der ordentlichen Kündigung. Beispiel. Amtszeitende 31.05.07 ab 01.06.2008 kann ordentlich vom AG gekündigt werden. Bei Euren MA nach § 622 BGB sechs Monate zum Monatsende.
28.09.2006 um 15:16 Uhr
Ist der BRV freigestellt?
28.09.2006 um 15:32 Uhr
RolfH,
ein tarifvertraglicher Kündigungsschutz ist niemals besser als der gesetzliche Kündigungsschutz nach § 15 KSchG.
Werner,
was hat das denn damit zu tun?
28.09.2006 um 15:55 Uhr
Ramses wenn ein freigestelltes BRM drei volle aufeinanderfolgende Perioden freigestellt war, könnte man wegen des §38 Abs3 BetrVG den Schluß ziehen das dieses BRM 2 Jahre Arbeitsplatzsicherheit hat. (Nicht KSch)
28.09.2006 um 15:58 Uhr
Hallo Werner,
ja, ist er.
28.09.2006 um 16:03 Uhr
@ Ramses
ich zitiere den Manteltarifvertrag Groß- u. Außenhandel BAWü:
§ 3, Abs.2: Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Jahre dem Betrieb/Unternehmen/Konzern angehören, können nur noch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB gekündigt werden.
Das würde dann ja bedeuten, sollte der Kollege dann das 55. vollendet haben, und kein entsprechender Grund vorliegt, dass eben doch eine Besserstellung vorliegt. Oder ?
28.09.2006 um 16:04 Uhr
Hallo Franz IV, wie schon in meiner vorherigen Antwort beschrieben. Es handelt sich nicht um Kündigungsschutz sondern um Verdienst und Tätigkeitsschutz. Das wird manchmal (eigentlich öfter) falsch interpretiert. Ich vermute mal das dieser § eure Diskusion auch ausgelöst hat.
28.09.2006 um 16:07 Uhr
@ RolfH da fehlt aber noch die ausdrückliche Zustimmung des BR!!!!!
28.09.2006 um 16:11 Uhr
"Ramses wenn ein freigestelltes BRM drei volle aufeinanderfolgende Perioden freigestellt war, könnte man wegen des §38 Abs4 BetrVG den Schluß ziehen das dieses BRM 2 Jahre Arbeitsplatzsicherheit hat. "
Ein völlig unzulässiger Schluß!
RolfH,
der tarifvertragliche Kündigungsschutz ist aber immer schwächer als der des § 15 KSchG! Manch einer hat sich schon gewundert, wie schnell sich der tarifvertragliche Kündigungsschutz in Luft aufgelöst hat.
28.09.2006 um 16:20 Uhr
@Ramses, ich weiß.
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