Erstellt am 03.10.2018 um 15:41 Uhr von BerlinerBuddy
Niemand ausser dem BR hat das Recht, am schwarzen Brett der BR etwas aufzuhängen oder zu entfernen.
Erstellt am 03.10.2018 um 20:00 Uhr von celestro
solange er es aber auch wirklich wieder hinhängt sollte man vielleicht auch die Kirche im Doorf lassen.
Erstellt am 03.10.2018 um 21:03 Uhr von DummerHund
@celestros Antwort in aller Ehren. Der AG hat nicht das Recht etwas vom BR angepinnten auf der BR Pinnwand zu entfernen. Dies ist der eine Handlungsakt. Der zweite ist der ; was neues... wenn auch das gleiche wieder hinzu zu fügen. Hier greift er faktisch in der BR arbeit ein.
Erstellt am 03.10.2018 um 23:13 Uhr von BRHamburg
Wenn er was nach lesen möchte, kann er das entweder vor Ort an der Pinnwand machen. Alternativ könnte er den BR um eine Kopie bitten.
Erstellt am 04.10.2018 um 09:16 Uhr von Pickel
DummerHund.
Nur mal wegen der Verhältnismäßigkeit: Zeige mir einen (!) BR dessen Handlungsakte ausschließlich vom Gesetz getragen werden. Sich wegen sowas aufzuplustern ist dann reichlich albern.
Zur Sache.
Im betrieblichen Alltag kommt es immer mal wieder zu kleinen (oder wie hier eher kleinsten) Verstößen deretwegen kein Fass aufgemacht werden muss zumal vielleicht auch der BR sich Aushänge zum Anfertigen von Kopien nimmt....
Wir handhaben das so: BR und GL bekommen beiderseits sämtliche Aushänge zeitgleich als Mail. Besprecht das doch so mit ihm.
Erstellt am 04.10.2018 um 13:39 Uhr von Vivaldi
Mit dem AG sprechen ist immer das Beste; ihn vorallem ernst nehmen und mit der Vorstellung an ihn herantreten, dass auch er nur das beste für die AN will, aber auch das ganze Unternehmen im Auge haben muss!