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BR Pinnwand

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Frauenpower +
Feb 2019 bearbeitet

Darf mein Arbeitgeber ein Schreiben von der BR Pinnwand abnehmen, weil er etwas nachlesen möchte und später wieder anheften, ohne uns zu fragen?

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Community-Antworten (6)

B
BerlinerBuddy

03.10.2018 um 17:41 Uhr

Niemand ausser dem BR hat das Recht, am schwarzen Brett der BR etwas aufzuhängen oder zu entfernen.

C
celestro

03.10.2018 um 22:00 Uhr

solange er es aber auch wirklich wieder hinhängt sollte man vielleicht auch die Kirche im Doorf lassen.

D
DummerHund

03.10.2018 um 23:03 Uhr

@celestros Antwort in aller Ehren. Der AG hat nicht das Recht etwas vom BR angepinnten auf der BR Pinnwand zu entfernen. Dies ist der eine Handlungsakt. Der zweite ist der ; was neues... wenn auch das gleiche wieder hinzu zu fügen. Hier greift er faktisch in der BR arbeit ein.

B
BRHamburg

04.10.2018 um 01:13 Uhr

Wenn er was nach lesen möchte, kann er das entweder vor Ort an der Pinnwand machen. Alternativ könnte er den BR um eine Kopie bitten.

P
Pickel

04.10.2018 um 11:16 Uhr

DummerHund. Nur mal wegen der Verhältnismäßigkeit: Zeige mir einen (!) BR dessen Handlungsakte ausschließlich vom Gesetz getragen werden. Sich wegen sowas aufzuplustern ist dann reichlich albern.

Zur Sache. Im betrieblichen Alltag kommt es immer mal wieder zu kleinen (oder wie hier eher kleinsten) Verstößen deretwegen kein Fass aufgemacht werden muss zumal vielleicht auch der BR sich Aushänge zum Anfertigen von Kopien nimmt....

Wir handhaben das so: BR und GL bekommen beiderseits sämtliche Aushänge zeitgleich als Mail. Besprecht das doch so mit ihm.

V
Vivaldi

04.10.2018 um 15:39 Uhr

Mit dem AG sprechen ist immer das Beste; ihn vorallem ernst nehmen und mit der Vorstellung an ihn herantreten, dass auch er nur das beste für die AN will, aber auch das ganze Unternehmen im Auge haben muss!

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