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Pinnwand BR

VC
Vogel Chica
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ist es dem Arbeitgeber erlaubt etwas an die Pinnwand des BR zu heften, oder sogar etwas zu entfernen? Freue mich auf eure Antwort....

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Community-Antworten (5)

HK
Herbert Klein

13.04.2018 um 13:59 Uhr

Hallo Vogel Chica,

an und auf der offiziellen Pinwand des BR hat der Arbeitgeber nichts zu suchen.

Er kann den BR höchstens fragen, ob er etwas dazuhängen darf. Eigenmächtiges Abhängen ist schon im Bereich "Behinderung der Betriebsratsarbeit"

C
celestro

13.04.2018 um 14:01 Uhr

"Eigenmächtiges Abhängen ist schon im Bereich "Behinderung der Betriebsratsarbeit""

Mit solchen Pauschalaussagen wäre ich vorsichtig. Wenn der AG zum Beispiel mal aufgeräumt hat und Sachen abnimmt, die schon 2 Jahre alt sind, wird man sich mit "Behinderung der Betriebsratsarbeit" wohl höchstens lächerlich machen.

K
kratzbürste

13.04.2018 um 14:23 Uhr

Wie sieht denn eure Pinnwand aus Celestro?

C
celestro

13.04.2018 um 14:32 Uhr

wir haben keine ... also speziell für den BR

M
Moreno

13.04.2018 um 16:35 Uhr

Beim Celestro wurde die Pinnwand vom AG abgebaut die hing schon 2 Jahre da ;-)

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