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Verhaltens-und Leistungskontrollen

L
Lu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !!! Einer unserer Vorgesezten hat einen Zeittel verteilt, auf dem die Kollegen stündlich einen Tätigkeitsbericht machen sollen und auf dem Sie angeben müssen, wie oft und wie lange ( Minuten Angabe gewünscht ), Sie für die Bearbeitung bestimmter Tätätigkeiten benötigen. Wozu diese Daten verwendet werden sollen, ist nicht bekannt.

Wir sind der Meinung, dies sind Verhaltens-und Leistungskontrollen, die unseres Wissens nach Mitbestimmungspflichtig sind. Liegen wir da richtig und wo können wir etwas dazu finden?

Danke Lu

4.60603

Community-Antworten (3)

H
Heini

26.09.2006 um 23:41 Uhr

Verhaltens- und Leistungskontrollen die manuell, wie geschildert, stattfinden unterliegen nicht dem Mitbestimmungsrecht gem. § 87 BetrVG. Werden die gesammelten Daten aber mit einem technischen Gerät ausgewertet, wäre der Betriebsrat zu beteiligen. Siehe §87 Abs.1, Ziffer 6 BetrVG.

F
Fayence

27.09.2006 um 00:02 Uhr

"Wozu diese Daten verwendet werden sollen, ist nicht bekannt."

Da würde ich eine Nachfrage doch mehr als empfehlen!!!

Umstrukturierung? Optimierung von Arbeitsabläufen? Personal(einsatz)planung? Stellenabbau?

L
Lu

27.09.2006 um 11:51 Uhr

Hallo, mitlerweile haben wir herausgefunden, dass es darum geht, bestimmten Arbeitsgruppen zusätzliche Arbeiten zu übertragen. Die Kollegen haben angegeben, dass Sie, bedingt durch den ständig wechselnden Arbeitsaufwand in Ihrer Schicht nicht sicherstellen können, dass diese zusätzliche Arbeit auch immer geleistet werden kann. Vor zwei Jahren wurde es schon einmal probiert und damals mußten Kollegen dann diese Arbeit mit nach Hause nehmen, um Sie fertig zu stellen und das möchten die Kollegen nicht wieder machen müssen.

Lu

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