Wir gründen einen BR
Hallo, ich bin mit 2 meiner kolleginnen beauftragt worden eine BR Wahl durchzuführen. Nun tun sich uns einige Fragen auf.
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Bisher hatten wir nur persönlichkeitsvorschläge. am letzten tag wurde eine liste eingereicht. können die persönlichen wahlvorschläge nachträglich noch zum listen zusammen gefasst werden? Bzw. Ist es legitim wenn der Wahlvorstand die anderen MA über die einreichung einer Liste informiert?
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Die eingereichte Vorschlagsliste hat Stützunterschriften von Mitarbeitern die zur Wahl garnicht mehr im Unternehmen sind. Gelten die Unterschriften trotzdem für gültig?
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Wie ist das nochmal genau mit der Stimmzahl bei Listen und Persönlichkeitswahl. Ist es Richtig das bei Listenwahl jeder MA nur noch eine Stimme hat? Auch für die Einzelkandidaturen?
Danke
Cleo
Community-Antworten (3)
26.09.2006 um 18:27 Uhr
Hallo Cleo
Was sind Persönlichkeitsvorschläge?
Alle die sich aufstellen lassen wollen kommen auf eine Liste , und dann kann man so viele Stimmen abgeben wie Leute gewählt werden dürfen.
Wird eine zweite Liste eingereicht auf der andere Leute stehen, dann gibt es eine Listenwahl
Bei Listenwahl gibt es keine Perönlichkeitswahl mehr. Jeder hat die Möglichkeit die eine oder die andere Liste zu wählen, wieviel in der Liste stehen ist unerheblich. Die Verteilung der Sitze muss dann der Wahlvorstand errechnen nach der Wahl. Habt ihr die Minderheitswahl berücksichtigt? Also jeder kann nur eine Stimme abgeben. Was mich interessieren würde, wer hat euch aufgefordert eine Betriebsratswahl durch zu führen?
Ihr müsst doch einen Wahlvorstand haben, der Informationsmaterial hat wie eine Wahl ablaufen muss und wie sie organisiert wird
Die Unterschiften gelten, wenn die Mitarbeiter bei Erstellung der Wählerliste und der Vorschlagsliste wahlberechtigt waren.
Gruß Biggy
26.09.2006 um 18:35 Uhr
@Cleo, wieviel AN seid ihr? Nach welchem Wahlverfahren wird gewählt?
26.09.2006 um 20:27 Uhr
Biggy, das üben wir aber noch mal!
Cleo, vielleicht solltet Ihr Euch auch schon einmal mit dem Thema "Wahlanfechtung" anfreunden; siehe § 19 BetrVG!!
Mal ganz im Ernst! Von Euch hat sich doch niemand mit dem Wahlverfahren geschweige denn der Wahlordnung auseinandergesetzt, oder?
In der WO findest Du übrigens Deine Antworten!
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