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Teilnahme des Schwerbehindertenbeauftragten an BR-Sitzungen

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Susanne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen! Wir sind ein neu gegründeter Betriebsrat und die ersten Schulungen stehen noch aus. Daher unsere Frage: lt. §32 BetrVG KANN der Schwerbehindertenbeauftragte beratend an BR-Sitzungen teilnehmen. Heißt das, dass er selber entscheiden kann, ob und wann er teilnimmt oder kann er nur an Sitzungen teilnehmen, die Schwerbehinderten-Themen betreffen?

Vielen Dank für Eure hilfe!

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Community-Antworten (2)

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Dieter

26.09.2006 um 12:37 Uhr

§32 BetrVG Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung

Diese kann an allen Sitzungen (nicht nur auf solchen, auf denen Fragen der Schwerbehinderten behandelt werden) beratend teilnehmen. Dieses Recht besteht auch für Sitzungen der Ausschüsse des BR.

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Dana

28.09.2006 um 13:15 Uhr

Aber bitte nicht verwechseln "Beauftragte des AG" der für die Angelegenheiten sb MA aus Arbeitgeberssicht handelt, oder "Schwerbehindertenvertretung". Die SBV kann teilnehmen, muss aber nicht. Die SBV MUSS jedoch immer unter Nennung der Tagesordnungspunkte rechtzeitig zur BR-Sitzung eingeladen werden, egal ob in der Sitzung über sb MA beraten wird oder nicht.

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