Hallo Zusammen!
Wir sind ein neu gegründeter Betriebsrat und die ersten Schulungen stehen noch aus. Daher unsere Frage:
lt. §32 BetrVG KANN der Schwerbehindertenbeauftragte beratend an BR-Sitzungen teilnehmen. Heißt das, dass er selber entscheiden kann, ob und wann er teilnimmt oder kann er nur an Sitzungen teilnehmen, die Schwerbehinderten-Themen betreffen?

Vielen Dank für Eure hilfe!