Erstellt am 25.09.2006 um 09:46 Uhr von Fayence
Schilla,
als AN habe ich die Pflicht, meinen Arbeitgeber über die Tatsache meiner Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren.
Halte den Verweis für berechtigt!
Erstellt am 25.09.2006 um 10:41 Uhr von Biggy
Hallo Schilla
also ich meine es kommt auf die Art der Krankmeldung an. Bei einer Krankmeldung die auf unbestimmte Zeit ausgestellt ist habe ich nicht die Pflicht mich wöchentlich zu melden, sondern erst wenn abzusehen ist, dass ich die Arbeit wieder aufnehmen kann.
Aus welchem Grunde sollte ich mich überhaupt wöchentlich melden?
Mein Arzt bescheinigt mir die Arbeitsunfähigkeit, diese bekommt der Arbeitgeber, auf der steht die vorraussichtlich Dauer und damit habe ich meine Pflicht gegenüber dem Arbeitgeber erfüllt.
Kommt keine Folgebscheinigung meldet man sich beim Arbeitgeber um ihm mitzuteilen, dass man die Arbeit wieder aufnimmt damit man wieder eingeplant werden kann.Aber auch dies ist kein muß, denn die Dauer der Krankmeldung kann aus der Bescheinigung des Arztes ersehen werden.
Wer bitte könnte von mir verlangen wenn ich z.B.im Krankenhaus liege, dass ich mich wöchentlich bei meinem Arbeitgeber melde.Für mich ist dieser Verweis nicht nachvollziehbar und nicht berechtigt.
Gruß Biggy
Erstellt am 25.09.2006 um 11:20 Uhr von Fayence
Biggy,
es gibt KEINE Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die auf unbestimmte Zeit ausgestellt werden!!
Erstellt am 25.09.2006 um 12:45 Uhr von Reiner
Hallo zusammen.
Ich denke mal, es ist absolut unsinnig, mich nach der sechsten Wochen regelmäßig bei meinem Arbeitgeber zu melden, da die Lohnfortzahlung hier über die Krankenaksse erfolgt. Der Arbeitgeber hat hier auch kein Direktionsrecht mehr. Ein Verweis ist absolut ungerechtfertigt.
Erstellt am 25.09.2006 um 12:59 Uhr von Ramses II
"Ich denke mal, es ist absolut unsinnig, mich nach der sechsten Wochen regelmäßig bei meinem Arbeitgeber zu melden"
Häh? Wieder einmal eine Antwort bei der ich nur darüber staunen kann, wie ungleichmäßig der gesunde Menschenverstand unter Betriebsräten offensichtlich verteilt ist. Arbeitet Ihr denn beim städtischen Kasperletheater?
Selbstverständlich hat auch der langzeitkranke AN der aus der Lohnfortzahlung herausgefallen ist seinen AG darüber in Kenntnis zu setzen, ob und wie lange er noch arbeitsunfähig ist. Immerhin besteht ja zwischen AG und AN ein Arbeitsvertrag den beide Seiten zu erfüllen haben. Kann der AN eine Arbeitsunfähigkeit nicht mehr nachweisen so ist er verpflichtet zur Arbeit zu erscheinen, will er nicht seine Kündigung riskieren. Auch hat der Ag ein berechtigtes Interesse daran, seine Einsatzplanung zu machen.
Erstellt am 25.09.2006 um 14:12 Uhr von paula
@ramses
kann dir nur zustimmen.
der AG muss über die dauer der erkrankung doch im bilde sein. evtl. hat er eine aushilfe eingestellt oder er muss mehrzeiten beantragen etc. wie will der AG vorgehen, wenn er nicht disponieren kann.
Erstellt am 25.09.2006 um 14:43 Uhr von Lotte
Schilla,
der AN hätte auf jeden Fall mit dem Meister absprechen müssen, wie er sich in Bezug auf die weitere Krankmeldung verhalten soll. Eine wöchentliche Krankmeldung wäre sicher dann nicht erforderlich gewesen, wenn der AN verbindliche Zusagen für mehrere Wochen hätte geben können (oder hat er dies getan?). Eine Meldung an den Kollegen zur Weitergabe ist jedenfalls nicht ausreichend.
Erstellt am 25.09.2006 um 17:21 Uhr von Fayence
Reiner
bevor Du noch einmal einen solchen Unsinn von Dir gibst, solltest Du Dich einmal mit der Rechtslage auseinandersetzen!
Urteil vom LAG Sachsen-Anhalt v. 24.04.96 (Az.: 3 Sa 449/95):
Der Arbeitnehmer ist auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung verpflichtet, dem Arbeitgeber bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche AU-Bescheinigung vorzulegen.
Die Pflicht nach § 5 Abs. 1 S. 2 bis 4 EFZG besteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer (noch) einen Entgeltfortzahlungsanspruch geltend machen kann.
Die AU hat nicht nur den Zweck, die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest nachzuweisen.
Sie soll vielmehr den Arbeitgeber aufgrund der ärztlichen Angaben über die voraussichtliche (Fort-)Dauer der Arbeitsunfähigkeit auch in die Lage versetzen, möglichst frühzeitig die wegen des fortgesetzten Ausfalls des Arbeitnehmers notwendig werdenden betrieblichen Dispositionen zu treffen.
Erstellt am 27.09.2006 um 01:11 Uhr von Biggy
Fayence da irrst du aber, es gibt sie sehr wohl.
Wenn nicht abzusehen ist wie lange ein Arbeitnehmer erkrankt ist, kann so eine Krankmeldung ausgestellt werden. Auf dieser Krankmeldung steht das Datum der Erstbescheinigung und kein Datum bei Ende.
Glaube mir ich habe sie gesehen. Mein AG wollte einem AN kündigen weil er keine neue Bescheinigung gebracht hat , dabei stellte sich herraus dass kein Ende der Erkrankung eingetragen war und zwar mit Absicht wie der Arzt bestätigte, weil es nicht abzusehen war wann der AN wieder die Arbeit aufnehmen konnte.
Im übrigen würde ich gerne mal wissen wo das steht dass man sich wöchentlich melden muss, ich habe das noch nie gehört?
Wie lange man krank ist ergibt sich doch aus der Krankmeldung sofern es keine auf unbestimmt Zeit ist.
Gruß Biggy
Erstellt am 27.09.2006 um 09:06 Uhr von Ramses II
Auf der "Bescheinigung für die Krankengeldzahlung" wäre das aber wohl nach dem Wortlaut der Richtlinie nicht zulässig.
Der Arzt erweist dem AN damit meines Erachtens auch einen Bärendienst, er liefert dem AG somit die negative Zukunftsprognose frei Haus...
Erstellt am 27.09.2006 um 16:21 Uhr von Fayence
Biggy,
Du kannst gerne in der AU-Richtlinie nachlesen! :-)
http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=94
§6 Abs. 2
Die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung soll in der Regel nicht für einen mehr als sieben Tage zurückliegenden und nicht mehr als zwei Tage im Voraus liegenden Zeitraum erfolgen.
Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs offensichtlich sachgerecht, können längere Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden.
P.S.
Dieser Arzt wird mit Sicherheit eine freundliche Nachfrage seitens der Krankenkasse oder des medizinischen Dienstes beantworten dürfen!
Erstellt am 27.09.2006 um 23:44 Uhr von Biggy
Tja was soll ich sagen, der Mitarbeiter war in einer Psychosomatischen Klinik und wäre gar nicht in der Lage gewesen, sich um so was wie Folgebescheinigungen zu kümmern.
Also hat der Arzt entschieden für ihn und ihn auf unbestimmte Zeit krank geschrieben. Ich vermute mal, dass der Arzt wusste was er tat
Ramses du hast recht die Zukunftprogose wird dadurch nicht verbessert, aber wer schon mal Menschen mit lebensbedrohlichen Depressionen erlebt hat der weiß dass die eh nicht sehr gut ist. Die Zukunftsprognose ist aber nicht mehr relevant denn der betreffende Mitabreiter hat Selbstmord begannen.
Gruß Biggy