Hallo Leute,
Der Fall: Der Beginn und das Ende der AZ soll in einer Abteilung geändert werden. Die Abteilung besteht aus 2 MA. Der Eine ist AL (kein LA) und gleichzeitig im BR und im WA.
1. Frage: Ist die Änderung der AZ (Beginn und Ende) Mitbestimmungspflichtig?
2. Frage: Darf der AL als BR-Mitglied bei der Beratung bzw. Beschlussfassung dabei sein oder ist der Beschluss dann rechtsunwirksam? Darf er als AL teilnehmen?
Ich befürchte, das ist eine schwere Aufgabe für ecuh, aber ich hoffe ich bekomme ganug Ratschäläge!

Danke