Interessenkonflikt bei AZ-Änderung betrifft BR-Mitglied
Hallo Leute, Der Fall: Der Beginn und das Ende der AZ soll in einer Abteilung geändert werden. Die Abteilung besteht aus 2 MA. Der Eine ist AL (kein LA) und gleichzeitig im BR und im WA.
- Frage: Ist die Änderung der AZ (Beginn und Ende) Mitbestimmungspflichtig?
- Frage: Darf der AL als BR-Mitglied bei der Beratung bzw. Beschlussfassung dabei sein oder ist der Beschluss dann rechtsunwirksam? Darf er als AL teilnehmen? Ich befürchte, das ist eine schwere Aufgabe für ecuh, aber ich hoffe ich bekomme ganug Ratschäläge!
Danke
Community-Antworten (1)
23.09.2006 um 23:57 Uhr
Gem. §87 Abs.2 hat der Betriebsrat soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
Wenn der AL ein BR Mitglied ist, ist auch er zu dieser BR Sitzung einzuladen, da er, auch wenn es seine Arbeitszeit betrifft, nicht persönlich betroffen im sinne des gesetzes ist und somit als befangen gilt.
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