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SBV Wahl 2018

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Marcel3110
Sep 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir benötigen dringend einen Rat, unsere SBV-Wahl ist am 01.10.2018. Der Aktuelle Amtsinhaber meint, dass er erst zum Ablauf seiner 4 Jahresfrist zum 19.11.2018 das Amt freigeben muss, sollte er nicht am 01.10. wiedergehwählt werden.

Der Wahlvorstand sagt jedoch, sollte er am 01.10 abgewählt werden, ist ihre Amtszeit damit beendet.

Wie ist da eure Meinung zum Thema?

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Community-Antworten (1)

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Cyber99

27.09.2018 um 12:16 Uhr

Hallo Marcel3110,

die Antwort darauf gibt § 177 SGB IX 7) Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn die Amtszeit der bisherigen Schwerbehindertenvertretung noch nicht beendet ist, mit deren Ablauf.

der Kollege bleibt also im Amt bis zum 19.11.

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