Hallo zusammen,

unser AG kündugt demnächst eine Betriebsvereinbarung. Dies wirkt aber noch so lange weiter, bis eine neue BV verhandelt wurde.

Unser AG möchte naturgemäß den Inhalt der jetzigen BV natürlich um einiges kürzen bzw. verringern. Wir werden der Vorlage entgegenhalten und dementsprechend fordern.

Wer hat von euch Erfahrungen mit einer Einigungsstelle sammeln können? Wird in der Regel bei einem Einigungsspruch auch die vorangegangene (gekündigte) BV berücksichtigt, oder kann es passieren, dass inhaltlich die neue BV zu Lasten der AN durch den Einigungsstellenspruch führen kann. Z.B. haben wir z. Zt. 15 Gleittage, der AG möchte aber künftig keine Gleittage mehr haben.

Ich hoffe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben. Viel Erfahrung habe ich noch nicht als BR-Mitglied sammeln können... leider.

Vielen Dank für eure Antworten und Hilfe...