Schulungen für Ersatzmitglieder - Kann ein Beschluss angefochten werden, wenn ein Ersatzmitglied wegen mangelder Kenntnisse (weil Schulungen ihm verwehrt wurden), einen Beschluss nicht fassen möchte?
Kann ein Beschluss angefochten werden, wenn ein Ersatzmitglieder, der den Listenvertreter vertritt nach §25(Listenwahl geht hier hervor) wegen mangelde Kenntnisse (weil die Schulungen ihm verwehrt wurden aus Kostengründe), den Beschluss nicht schliessen möchte. Gibt es Urteile ?
Community-Antworten (3)
21.09.2006 um 11:54 Uhr
@sg, ein Ersatzmitglied auf eine Schulung zu schicken, ist nicht so einfach, da werden "häufige Vertretungen" vorausgesetzt! Mit der Einladung/Tagesordnung hätte er sich doch über die geplante Beschlussfassung informieren können. Die Begründung, dass er, da er "noch" keine Schulung absolvieren konnte, an der Beschlussfassung nicht teilnehmen konnte, ist für mich an den Haaren herbeigezogen! Hat der Kollege keine Meinung, kann er sich ja der Stimme enthalten..... Vor allem kann deshalb kein Beschluss angefochten werden! Von wem auch?
22.09.2006 um 09:59 Uhr
- Grundsätzlich wird ein Beschluss immer mit einer Mehrheit verabschiedet! Wenn sich jemand enthält s(warum auch immer) so ist das seine Sache!
- Auch Ersatzmitglieder (und zwar auf jedenfall das 1.Ersatzmitglied) haben einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen!
22.09.2006 um 11:57 Uhr
"2. Auch Ersatzmitglieder (und zwar auf jedenfall das 1.Ersatzmitglied) haben einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungen!"
Paragraph und Gesetz bitte!
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