Erstellt am 21.09.2006 um 08:38 Uhr von merlin
Wer leitender Angestellter ist, kannst Du u.a. im § 5 (3) BetrVG nachlesen
Erstellt am 21.09.2006 um 08:40 Uhr von Fayence
Betriebsratten,
eine gute Definition ltd. Angest. i.S.d. §5 BetrVG findest Du hier:
http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf
Erstellt am 21.09.2006 um 14:41 Uhr von betriebsratten
@all...einige Punkte treffen zu, insbesondere die selbstständige Einstellung oder Entlassung aber überhaupt nicht.
Genügt es wenn ein Punkt nicht zutrifft??
Erstellt am 21.09.2006 um 16:34 Uhr von huettenwolf
@Betriebsratten,
zwischen den einzelnen Punkten im §5 (3)BetrVG steht ein "oder".
Ich interpretiere es so, dass nur einer der Punkte zutreffen muss, damit ein MA leitender Angestellter sein kann.
Erstellt am 25.09.2006 um 07:23 Uhr von Betriebsratten
@huettenwolf
Danke erst einmal...gibt es denn dazu einschlägige Rechtsprechung? Habe leider nichts gefunden.
Gruss
B_ratten
Erstellt am 25.09.2006 um 08:33 Uhr von Fayence
Betriebsratten,
statt Rechtsprechung würde eher der Blick in den Grammatik-Duden weiterhelfen! ;-))
Es handelt sich um die Aufzählung verschiedener Kriterien! Folglich muss nur eine der Möglichkeiten zutreffend sein!
Aber aufgepasst! Nicht jeder, der sich als ltd. Angestellter fühlt oder als ein solcher gesehen wird, ist auch einer!
P.S.
Da sich "ltd. Angestellte" oftmals im Rahmen einer Kündigung darauf besinnen, dann doch keine ltd. Angestellten sein zu wollen, behelfen sich viele AG mit einer "vorsorglichen Anhörung des BRs" bzgl. Einstellung/Versetzung/Kündigung dieser Personengruppe.